Paukenschlag gegen Kino.to – die Betreiber der Seite wurden verhaftet
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Kino.to war bis zum 08.06.2011 eine der beliebtesten Streaming- Plattform im Internet.
An diesem Tag wurden allerdings die Betreiber der Seite von der Staatsanwaltschaft verhaftet. Offensichtlich sind zahlreiche Wohnungen in verschiedenen Ländern durchsucht worden. Die weiteren Ermittlungen gegen das illegale Portal sind längst noch nicht abgeschlossen.
Für den User stellt sich die Frage, ob das Streaming bei solchen Plattformen wie Kino.to u. a. nunmehr urheberrechtliche oder gar strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.
Der Großteil der Filmindustrie vertritt die feste Auffassung, dass auch beim Streaming Urheberrecht verletzt wird. Viele Kollegen und ich sehen das anders.
Das Streaming bewegt sich sicherlich in einer rechtlichen Grauzone.
Beim Streaming lädt der User beispielsweise bei kino.to einen Film auf seine Festplatte, der flüchtig und vorübergehend in seinem Arbeitsspeicher gespeichert wird.
Gemäß §44 a UrhG sind nämlich vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind, erlaubt. Dies gilt jedenfalls für den privaten Bereich.
Das kostenlose Anbieten solcher Filme z. B. durch die Streaming-Plattform kino.to ist dagegen definitiv illegal.
Der User, der das in der Regel nicht wissen kann, hat jedoch keine strafrechtlichen Konsequenzen zu befürchten.
In urheberrechtlicher Hinsicht kann es passieren, dass die User doch noch eine Abmahnung von Anwaltskanzleien wie Waldorf Frommer und Rasch erhalten. Darin werden Sie aufgefordert, eine strafbewerte Unterlassungserklärung zu unterschreiben und Schadensersatzansprüche des betroffenen Lizenzinhabers in Form von Anwaltskosten und vermeintlichen Schadensersatz zu leisten.
Wir können hier nur dringend empfehlen keinerlei Zahlungen vorzunehmen, die Unterlassungserklärung auf keinen Fall zu unterschreiben, die in der Regel recht kurz gesetzte Frist sorgfältig zu notieren und den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht einzuholen.
Rufen Sie uns gerne an, dann geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.
Georg Schäfer
Rechtsanwalt
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