Pferdeleasing

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Mehrere Fragestellungen rund um das Leasing von Pferden und Ponys

Gibt es einen Standardleasingvertrag?

Im Internet gibt es vereinzelt Formularverträge, jedoch sind diese nicht sehr verbreitet und es gibt auch nicht den „perfekten“ Standardvertrag. Es gibt lediglich Verträge, an welchen sich die Interessierten orientieren sollten.

Das beste Formular nutzt jedoch nichts, wenn Besonderheiten vergessen oder falsch mit aufgenommen werden.

Das Leasing stellt das Überlassen einer Sache – hier Pferd / Pony – auf Zeit, gegen Zahlung von Leasingraten, der Gegenleistung dar. Leasing ist ein Nutzungsüberlassungsvertrag bzw. ein atypischer Mietvertrag. Es ist ein 3-Personen-Verhältnis vorhanden. Der Verkäufer, der Leasinggeber (LG) und der Leasingnehmer (LN). Es gibt im Detail sehr verschiedene Konstellationen, der Ablauf ist bei allen Leasinggeschäften sehr ähnlich.

Der Leasingvertrag dient unter anderem als Finanzierungsalternative. Weit verbreitet ist das Leasing bei Fahrzeugen oder bspw. einer Büroeinrichtung – immer mehr aber auch im Pferdesport. Verschiedene Personengruppen leasen Pferde, z. B. Private oder Amateurreiter, Gewerbliche Profis – wie zum Beispiel Züchter oder Berufsreiter – Händler und auch Sponsoren.

Der LN entscheidet sich für ein konkretes Pferd, das er zuvor ausgewählt hat. Die konkreten Daten des Pferdes (wie Alter, Abstammung, Geschlecht, Erfolge, Kaufpreis) übermittelt der LN seiner Leasinggesellschaft (Leasinggeber / LG). Diese erstellt dann ein erstes Leasingangebot. Ist der Leasingvertrag sodann geschlossen, kauft der LG das ausgewählte Pferd und stellt es zur entsprechenden Nutzung dem LN zur Verfügung.

Gewährleistungsansprüche werden regelmäßig auf den LN gegen Abtretung der Gewährleistungsansprüche abgewälzt.

Die Art der Finanzierung sollte zudem auf die Parteien abgestimmt werden. Z. B. gibt es eine Vollamortisation, in diesem Fall werden innerhalb der vereinbarten Laufzeit die Anschaffungskosten des Leasinggegenstandes und die Finanzierungskosten vollständig bezahlt, es erfolgt jedoch kein Eigentumsübergang. Der geleaste Gegenstand hat noch einen Restbuchwert. Bei einer Teilamortisation (Restwert-Leasing) bezahlt der LN einen Teil der Anschaffungskosten des Leasingobjektes und dessen Finanzierungskosten. Nach Auslaufen des Vertrages (festgelegtes Vertragsende) gibt es einen Restwert (Verlängerungsoptionen, Kaufoption o. Ä.). Es gibt bspw. auch Klauseln zur Beteiligung des LN an einem Verwertungserlös.

Vorteile des Leasings

  • Die eigene Liquidität wird geschont
  • Die finanzielle Belastung lässt sich über Jahre verteilen
  • Kosten können als Ausgaben (Gewerbe) angerechnet werden
  • Nach Vertragsende Kaufoption

Wichtige Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Leasingvertrag

Am Anfang einer vertraglichen Beziehung machen sich die Parteien leider zu oft zu wenig Gedanken. Das Geschäftsverhältnis läuft bisher gut, man ist sich sympathisch und die meisten denken nicht an hypothetische Streitpunkte. Im Streitfall stellt sich oft heraus, dass die Mandanten sagen: „hätte ich das nur früher gewusst“; „hätte ich das nur beachtet“; „ich kann ja nicht jede Möglichkeit aufnehmen“ …

Nur wer sich zu Vertragsbeginn über viele Punkte einigt und sich Gedanken macht, kann sich im Zweifel später hierauf berufen. Fehlt eine Konstellation im Vertrag, versuchen Juristen mittels einer Vertragsauslegung herauszufinden, was von den Parteien gewollt war, hätten diese den Fall früher bedacht. Die Methode kann jedoch nicht immer angewandt werden, weshalb ich zwingend empfehle, sich vor Vertragsschluss beraten zu lassen.

Der Vertrag sollte folgende Punkte u. a. enthalten und regeln

  • Genaue Bezeichnung des Pferdes (Name, Lebensnummer) und dessen Wert
  • Vertragslaufzeit (befristet oder unbefristet), Kündigungsmöglichkeiten
  • Rechte und Pflichten des LN:
  • Darf der LN selbst entscheiden, wie oft und wann/wo er das Pferd reitet?
  • Darf er das Pferd Dritten (Reitbeteiligung/Beritt) für das Training, bei Zeitnöten, zum Ausreiten, für den Turniersport, zum Pflegen etc. überlassen?
  • Muss der LN den LG darüber informieren, wo das Pferd untergebracht ist (insb. Stallwechsel)?
  • Welche konkreten Pflichten muss der LN zusätzlich übernehmen? Bsp.: Hufschmied, Tierarzt, artgerechte Haltung, …
  • Wer trägt die Kosten für Tierarzt und Hufschmied, Unterbringung?
  • LN ist verpflichtet, für das Pferd eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen und für die Dauer des Vertrages zu unterhalten.
  • Muss / soll eine Transportversicherung abgeschlossen werden? Insb. dann sinnvoll, wenn längere Transporte erfolgen (Turniere bundesweit/international).
  • OP-Versicherung
  • Je nach Wert: Pferdeversicherung gegen Tod / Unbrauchbarkeit.
  • Muss der LN den LG über Krankheitsfall informieren?
  • Vertragsbeendigung: Soll der LN das Pferd nach Ablauf der Vertragslaufzeit an den LG zurückgeben oder soll er es abkaufen können? Für den Fall eines Kaufs kann im Vertrag ein Vorkaufsrecht zugunsten des LN vereinbart werden.
  • Entgelt / Gegenleistung: Wie hoch ist das Entgelt und wann und wie ist es zu entrichten?
  • Turnierteilnahme: Darf der LN „immer“, „überhaupt nicht“ oder „nur nach vorheriger (schriftlicher) Genehmigung“ mit dem Pony an Turnieren teilnehmen? Geldpreise/Naturalpreise/Ehrenpreise; Wer trägt Nenn-/Startgeld?
  • Vereinbarung über Art des Trainings / Beritt
  • Sonstiges: Salvatorische Klausel, Gerichtsstandsvereinbarungen

Je nach Wert des Pferdes ist eine Ankaufsuntersuchung durch den Tierarzt sinnvoll und zwingend anzuraten. Art und Umfang der AKU sollten geregelt sein und wer die Kosten hierfür übernimmt. Lediglich klinische Untersuchung oder auch röntgenologisch, Blutprobe, etc.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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