Planfeststellungsverfahren – Deckblattverfahren – Planänderungsverfahren

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Was ist der Unterschied zwischen einem Deckblatt- und einem Planänderungsverfahren?

Sowohl mit einem Deckblatt- als auch mit einem Planänderungsverfahren gibt das Gesetz die Möglichkeit, Änderungen der Planung im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens zu erreichen. Das Deckblattverfahren ist in § 73 Abs. 8 VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz) geregelt. Regelungen zum Planänderungsverfahren sind in § 76 VwVfG zu finden.

Einzelheiten zu diesen beiden Verfahren können Sie meinen dazu veröffentlichten Artikeln entnehmen (https://www.anwalt.de/rechtstipps/deckblattverfahren-einwendungen-in-einem-deckblattverfahren-208688.html; https://www.anwalt.de/rechtstipps/planfeststellungsverfahren-planaenderungsverfahren-aenderung-der-planung-nach-einem-planfeststellungsbeschluss-209055.html).   

Der Unterschied zwischen Deckblatt- und Planänderungsverfahren besteht in dem Zeitpunkt der Durchführung dieser Verfahren:

  • Ein Deckblattverfahren wird während eines Planfeststellungsverfahrens durchgeführt. Das Planfeststellungsverfahren darf noch nicht durch einen Planfeststellungsbeschluss beendet worden sein.
  • Ein Planänderungsverfahren wird erst nach einem Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Das Planfeststellungsverfahren wurde bereits durch den Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses beendet.

Mit einem Deckblattverfahren kann also während eines laufenden Planfeststellungsverfahrens die Planung geändert werden. Der Zeitpunkt während des Planfeststellungsverfahrens kann flexibel gewählt werden. So ist es zum Beispiel möglich, dass das Deckblattverfahren vor einem Erörterungstermin durchgeführt wird und dann in einem Erörterungstermin die durch das Deckblatt modifizierte Planung erörtert wird. Es ist aber auch möglich, dass sich erst in einem Erörterungstermin herausstellt, dass die ursprüngliche Planung noch Änderungen bedarf. Es kann dann ggf. ein zweiter Erörterungstermin erforderlich werden, in dem dann nur noch die geänderte Planung erörtert wird.

Wenn das Planfeststellungsverfahren durch den Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses beendet wurde, ist es nicht mehr möglich, Änderungen der Planungen durch ein Deckblatt zum Gegenstand des Verfahrens zu machen. Nach Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses können Änderungen der Planung nur noch mit einem Planänderungsverfahren erreicht werden. Ein Planänderungsverfahren kann bis zur Fertigstellung des Vorhabens durchgeführt werden. Sobald das Vorhaben fertig gebaut und z.B. die neue Eisenbahntrasse in Betrieb genommen wurde, kann ein Planänderungsverfahren nicht mehr durchgeführt werden.




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