Politische Schlamperei bringen Abgasskandal von Fiat Chrysler in die Reise- und Wohnmobilbranche

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Die Politik steckt tief im Sumpf des Diesel-Abgasskandals von Fiat Chrysler Automobiles. Gemeinsam sorgten Alexander Dobrindt und Andreas Scheuer (beide CSU), dass ab 2016 Reise- und Wohnmobile mit dreckigen Fiat-Motoren eine Typengenehmigung erhielten, obwohl ihnen klar war, dass die Motoren die Abgas-Grenzwerte nicht einhielten und daher illegal waren. 

Als wäre das nicht genug, hat Schlamperei dazu geführt, dass die Bundesrepublik Fiat-Motoren vor der Zulassung nicht sechs Monate hat sperren können. Grund: EU-Recht war nicht in nationales Recht umgesetzt worden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH empfiehlt betroffenen Verbrauchern im kanzleieigenen kostenlosen Online-Check, gegen Fiat und die Bundesrepublik zu klagen. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Diesel-Abgasskandal. Die Inhaber haben die Verbraucherzentrale in der VW-Musterfeststellungsklage vertreten und mit dem Abschluss des Verfahrens Rechtsgeschichte geschrieben.

 

Staatliche Schlamperei verhindert Vorgehen gegen Fiat

Im Jahr 2016 erblickte der Abgasskandal bei Fiat das Licht der Welt. Zuerst hatten die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und wenig später das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) festgestellt, dass der Fiat Ducato wohl der dreckigste Motor der Welt ist. Der Ducato ist ein Transporter, auf dem auch viele Wohnmobile aufbauen. Mehr als 2500 Milligramm Stickoxide emittierte der Motor pro Kilometer bei eigenen Untersuchungen des KBA. Fast zehnmal so viel wie erlaubt. Im Labor ergaben die Tests beim Fiat Ducato nur 236 Milligramm. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer dokumentiert das anschließende staatliche und behördliche Versagen am Beginn des Abgasskandals bei Fiat:

  • Für Deutschland, vom VW-Skandal geschüttelt, ging Verkehrsminister Alexander Dobrindt in Stellung, als er von den verheerenden Untersuchungsergebnissen beim Fiat Ducato erfuhr: "Die italienischen Behörden müssen prüfen, ob die Vorschriften eingehalten wurden", erklärte Minister Dobrindt am 19. Mai 2016. Die Italiener fanden jedoch bei Fiat alles paletti. Und damit schienen Deutschland die Hände gebunden. Schließlich kann nur das Land, das einen Fahrzeugtyp zulässt, auch Sanktionen verhängen, wenn Verstöße erkennbar werden.

  • Doch Deutschland hätte durchaus EU-Recht anwenden können. Ein sechsmonatiges Verkaufsverbot für neue Dieselfahrzeuge von Fiat wären möglich gewesen, wenn eine "ernsthafte Gefährdung der Umwelt oder der öffentlichen Gesundheit" bestanden hätte. Und bei diesen Abgaswerten wäre das wohl kaum ein Problem gewesen, die Italiener mit einem Bannstrahl zu strafen.

  • Die Süddeutsche Zeitung berichtete am 30. September 2016, dass vom KBA für diese Vorgehensweise kein grünes Licht gegeben werden konnte. Denn die betreffende EU-Richtlinie sei "nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt" worden. Das ernüchternde Fazit des KBA, Referat 13, Organisation, Datenschutz, Recht, lautete schlicht: Wegen der Gesetzeslücke bestehe "keine Rechtsgrundlage für ein Verkaufs- bzw. Zulassungsverbot von Fahrzeugen der Fa. FCA".

  • Das KBA, so schreibt es die SZ, wollte jedoch nicht klein beigeben. Der Ducato als Camping-Variante sollte in Deutschland die Zulassung verweigert bekommen. Der Oberbau der Wohn- und Reisemobile wird mit dem italienischen Fahrgestell und Motor in Deutschland endmontiert. An diesem Punkt begannen jedoch Lobbyisten Druck auf das KBA auszuüben, als die Behörde den Freizeitfahrzeugen die Zulassung verweigerte. Der Caravaning Industrie Verband in Deutschland (CIVD) intervenierte am 27. Mai 2016 schriftlich beim Präsidenten der Flensburger Behörde Ekhard Zinke.

  • Der CIVD sprach von "existenzbedrohenden" Maßnahmen. Aber vor allem sei die Vorgehensweise des KBA rechtswidrig. Und damit hatte der Caravaning- Präsident Hermann Pfaff genau den Finger in die deutsche Gesetzeslücke gelegt. Wenn die Sicherheit auf der Straße, die Umwelt oder die Gesundheit bedroht sind, darf eine nationale Behörde nach EU-Recht ein Zulassungsverbot aussprechen. In nationales Recht hatte Deutschland aber nur das erste Detail umgesetzt, in dem es um die Sicherheit auf der Straße geht. Aber die Sicherheit war bei den Motoren gewährleistet. Umwelt und die Gesundheit blieben außen vor. Damit waren der Behörde die Hände gebunden.

  • Das Verkehrsministerium zeigte mit dem Finger auf das Umweltministerium als es darum ging, wer das EU-Recht nicht komplett nationalisiert hatte. Das betreffende Paragrafenwerk trägt den Titel "Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge" und wird vom KBA angewandt. Mittlerweile ist es aktualisiert. Wird aber in punkto Fiat nicht angewandt.

  • Neben dem Caravan-Präsidenten griff auch noch die Geschäftsführung von Knaus Tabbert – ein Wohn- und Reisemobil-Hersteller aus Bayern – ins Geschehen ein und schaltet ebenfalls im Frühjahr 2016 den damaligen CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer ein, der beim Parteifreund und damaligen Verkehrsminister Alexander Dobrindt intervenierte. Dobrindt ließ dann über seinen Staatssekretär Michael Odenwald ein die CSU-Zentrale berichten, dass eine einfache Lösung gefunden worden sei. Die Fahrzeuge erhielten die Typengenehmigung und der Abgasskandal erfasst eine ganze Branche.

Verantwortliche für Staatsversagen zur Rechenschaft ziehen

Die Summe dieser Ereignisse zeigt, wie staatliches Versagen auf harten Lobbyismus trifft. Die Geschädigten sind für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer letztlich die Verbraucher. Zum einen haben sie mangelhafte Fahrzeuge überteuert gekauft und zum anderen wird durch die schlechte Luft die Gesundheit von völlig unbeteiligten Verbrauchern und Bürgern angegriffen. Wie schon im Fall von VW empfiehlt die Verbraucherkanzlei nicht nur Klagen gegen den Autobauer Fiat, sondern auch sogenannte Staatshaftungsklagen. Das staatliche Versagen, dass auch von vielen Experten im VW-Skandal attestiert worden ist, ist bei Fiat besonders gravierend. Wider besseres Wissen hat eine Behörde Typengenehmigungen erteilt. Dass eine deutsche Behörde einen solchen illegalen Schritt von sich aus und völlig selbstständig unternimmt, ist unvorstellbar. Das funktioniert nur nach Weisung von ganz oben – sprich der Ministeriumsspitze. Die Kanzlei rät den betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check  der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt. Klagen gegen Fiat und den Hersteller sowie der Bundesrepublik sind die bevorzugte Option.

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 15.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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