Polizeikontrollen bei Festivals

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Bald beginnt mit großen Festivals wie z. B. der Fusion, Rock am Ring, Wacken und Nature One die Festivalsaison. Von Jahr zu Jahr nimmt die Anzahl der Festivals stark zu und steigen die Teilnehmerzahlen erheblich. In diesem Zusammenhang hat auch die Relevanz der polizeilichen Maßnahmen im zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit den Festivals zugenommen. Nach jedem Festival werden dutzende oder auch hunderte von Ermittlungsverfahren eingeleitet. Auf der Anfahrt zu Festivals ist mit Polizeikontrollen stets zu rechnen, besonders Busse werden hierbei häufig besonders durchsucht (teilweise mit Hunden).

Der Hauptfokus der Polizei ist hierbei der verbotene Besitz von Betäubungsmitteln sowie das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln. Die Veranstalter der Festivals praktizieren die Zusammenarbeit mit der Polizei sehr unterschiedlich. So lehnen viele Veranstalter das Patrouillieren von Polizeibeamten –egal ob in Uniform oder zivil – ab. So gibt es u. a. auf der dem Gelände der Fusion keine Polizeikontrollen. Dagegen gibt es Festivals wie u. a. Nature One, wo die Veranstalter sehr eng mit der Polizei kooperieren und diese auch Kontrollen auf dem Gelände ermöglichen. Somit müssen sich Festivalbesucher abhängig vom jeweiligen Festival auf eine ganz unterschiedliche Polizeipräsenz einstellen. Das ist schon deswegen wichtig, weil der Konsum von Betäubungsmitteln nicht verboten ist. Strafbar sind „nur“ der Besitz und Handel von Betäubungsmitteln.

In jedem Fall sollte bei Kontrollen durch die Polizei stets gefragt werden, warum kontrolliert werde. Irgendwelche Tests sollten freiwillig nicht gemacht werden. Angaben zum Konsum sollten unterbleiben. Daneben ist zu beachten, dass bei dem Verdacht des Fahrens unter Alkohol- oder Drogeneinfluss nach neuer Rechtslage der Polizeibeamte die Blutentnahme selbst anordnen kann. Der frühere Richtervorbehalt ist weggefallen.

Einige Festivals bieten den Kraftfahrern vor dem Herunterfahren vom Gelände kostenlose Drogentests an; diese sollten unbedingt genutzt werden. Die Nachweisbarkeit von Betäubungsmitteln ist weit länger als die Wirkung und die negative Beeinflussung der Verkehrsfähigkeit. Führerscheinrechtlich reicht in Deutschland zur Entziehung der Fahrerlaubnis nach der Fahrerlaubnisverordnung bereits der einmalige Nachweis sog. verbotener Betäubungsmittel im Blut außer Cannabis. Bei Cannabiskonsum sind aber auch die Grenzwerte sehr niedrig. Im Zweifel sollte also das Fahrzeug lieber noch ein Tag länger auf dem Festivalgelände stehen.

Zusammenfassend kann bei Einleitung von Ermittlungsverfahren empfohlen werden, einen Strafverteidiger mit der Vertretung zu beauftragen. Um die Arbeit des Strafverteidigers nicht zu erschweren, sollte außer Angaben zur Person den Polizeibeamten nichts erzählt werden. Im Zweifel verschriften die Beamten alles –und sei es noch so belanglos – was erzählt wurde.

Ulli H. Boldt

Rechtsanwalt


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