Porsche & Audi Abgasskandal LG verurteilt zur Rücknahme eines gebrauchten Porsche MacanS 3,0l Diesel

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Rückgabe bei Kauf nach Bekanntwerden des Abgasskandals

Zum wiederholten Male, wird die Audi AG als Motorenlieferant für die Firma Porsche, zur Rücknahme eines Fahrzeugs der Schadstoffklasse Euro 6 verurteilt.

Das Urteil reiht sich ein in derzeit Dutzende eingehende Urteile der Rechtsanwälte Klamert & Partner aus München, die schon über 7000 Abgas Skandal Fälle, egal ob gegen VW, Audi, Porsche, Mercedes, Opel, BMW oder Volvo in der Bearbeitung und abgeschlossen haben.

Das streitgegenständliche Fahrzeug war im Mai 2019 als Gebrauchtwagen gekauft worden. Mit Pressemitteilung vom 18.5.2018 hat das Kraftfahrtbundesamt einen verpflichtenden Rückruf für das hier vorliegende streitgegenständliche Modell bekannt gegeben.

Trotz der Tatsache, dass der Erwerb des Fahrzeugs ein Jahr nach dem Rückruf des KBA erfolgte sieht das Gericht, ebenso wie das Oberlandesgericht Stuttgart Az. 10 U199/19, eine vorsätzliche sittenwidrige Veranlassung des Erwerbs in Unkenntnis der genauen Umstände durch die Beklagte auch noch im Zeitpunkt des Erwerbs im Jahre 2019.

Das Gericht ist nicht davon überzeugt, dass es dem Kläger zur Zeit des Kaufs des Fahrzeugs im Mai 2019 positiv bekannt oder gleichgültig war, dass das von ihm erworbene Gebrauchtfahrzeug von dem so genannten Abgas Skandal betroffen sein kann.

Der Kläger hat einen uninformierten Kaufentschluss behauptet, in dem insbesondere angegeben wurde, erst nach dem Kauf durch ein Schreiben von Porsche auf die Problematik aufmerksam geworden zu sein. Das Gericht sieht es nicht dass eine allgemeine Erkundigungspflicht Verkäufer von Fahrzeugen über etwa vorhandene Rückrufaktionen bestehen.

Aufgrund der oberen Darstellung wurde somit die Firma Audi wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Rücknahme des Fahrzeugs nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit Klageeinreichung verurteilt. Dies unter Abzug der Nutzungen bei einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 300.000 km

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Die Möglichkeit, zu seinem Recht zu kommen, war noch nie so hoch

Derzeit,und insbesondere nach dem ergangenen Urteil des BGH, erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen den VW-, Audi- oder Porsche-Konzern vorgehen, in der Regel einen Vergleich, der die Rückgabe des Pkw bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis sieht.

Verbraucher sollten deshalb alles daran setzen, ihre Rechte geltend zu machen und so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Nutzen Sie deshalb Ihre Rechte!

Alle Rechtsschutzversicherer in Deutschland decken nunmehr die jeweiligen Klagen gegen die Händler und den Konzern. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses existent war. Auch stehen mannigfaltige Prozessfinanzierer zur Verfügung, die Prozesskosten risikofrei übernehmen, sollte keine Rechtsschutzversicherung vorhanden sein.

Die Kanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte vertritt bundesweit eine Vielzahl von VW/Audi/Porsche/Mercedes sowie BMW-Geschädigte und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die obengenannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der Klamert & Partner Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.

Die Rechtsanwaltskanzlei Klamert & Partner aus München gehört zu den führenden Kanzleien in Deutschland im Abgasskandal.



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