Porsche Macan und der VW-Abgasskandal – Razzien bei Porsche und Audi

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Nachdem nun bekannt wurde, dass die Porsche AG im Herbst 2016 durch einen freiwilligen Rückruf des Modells Porsche Macan verhindert hat, dass das Kraftfahrtbundesamt einen verpflichtenden Rückruf angeordnet hat, werden die Rufe lauter, dass das Kraftfahrtbundesamt unter einer Decke mit dem VW-Konzern steckt und diesen schützt.

In den laufenden Prozessen der Kanzlei KMP3G wird deshalb grundsätzlich zu dieser Thematik der hierfür Verantwortliche des Kraftfahrt Bundesamtes als Zeuge geladen. Besondere Brisanz bekommt die Angelegenheit dadurch, dass das Bundesministerium für Verkehr dem Kraftfahrtbundesamt untersagt hat, als Zeuge zur Verfügung zu stehen. Aus diesem Grund hat auch die Umwelthilfe das Kraftfahrtbundesamt auf Akteneinsicht verklagt. Das Kraftfahrtbundesamt hat die Akteneinsicht nach Angaben des Gerichts auf Angaben, vor allem unter Hinweis auf laufende strafrechtliche Ermittlungen sowie Betriebs und Geschäftsgeheimnisse von VW, abgelehnt.

Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Die Chancen der Rückabwicklung jedweder vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge stehen derzeit extrem hoch, da sowohl die VW AG wie auch Porsche verhindern wollen, das hier Weiterungen entstehen und eventuell aufgedeckt wird, dass ein Zusammenspiel des Kraftfahrt Bundesamtes und des Autokonzerns existiert. Besonders interessant ist in diesem Falle die jüngst ergangene Entscheidung bzw. der jüngst ergangene Beschluss des Oberlandesgerichts Köln, die eine durchschnittliche Lebenslauf Leistung der 2,0 l Dieselmaschine mit 500.000 km angenommen haben. Dies führt dazu, dass die bisher ausgeurteilte Nutzungsentschädigung nur noch halb so hoch ist wie bisher.

Wer nun nicht gegen den VW-Konzern vorgeht, ist selbst schuld!

Es ist davon auszugehen, dass jede eingereichte Klage zu einem positiven Ergebnis für den Verbraucher führen wird. Auf diesem Wege sollte nun jeder Verbraucher zu seinem Recht kommen und sich von dem ungeliebten und von deutlichem Wertverfall betroffenen Diesel lösen können.

Wehren Sie sich!

Grundsätzlich bietet VW deshalb einen Vergleich dergestalt an, dass die Fahrzeuge auch nach durchgeführten Software Update zurückgenommen werden und der Kaufpreis zurückerstattet wird, abzüglich einer Nutzungsentschädigung.

Verbraucher sollten deshalb alles daran setzen, ihre Rechte geltend zu machen, um so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Ansprüche verjähren abschließend im Jahre 2018!

Zusätzlich besteht für Verbraucher nach den neuesten vorliegenden Urteilen die Möglichkeit, sich über einen Widerruf von vorliegenden Finanzierungs- und Leasingverträgen von dem unliebsamen Diesel oder Benziner zu trennen.

Nutzen Sie Ihre Rechtschutzversicherung!

In Deutschland decken nunmehr alle Rechtschutzversicherungen die jeweiligen Klagen gegen die Händler und die Konzerne. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses existent war.

Die Kanzlei KMP3G Rechtsanwälte vertritt bundesweit eine Vielzahl Diesel-Geschädigte und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die obengenannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der KMP3G Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Klamert

Rechtsanwalt


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