„Premium“ Dieselskandal: Neue Entscheidung zu 3-Liter-V6-Motor

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Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat mit Beschluss vom 13.05.2022 die Berufung der VW AG zurückgewiesen (Beschluss v. 13.05.2022, Az. 7 U 791/21). Das Landgericht (LG) Hildesheim hatte zuvor einem durch Rogert & Ulbrich vertretenen Kläger einen Schadensersatz in Höhe von € 34.912,- gegen Rückgabe des Fahrzeuges zugesprochen (Urteil v. 02.07.2021, Az. 5 O 206/20). Bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug handelt es sich um einen VW Touareg 3.0 TDI mit der Emissionsklasse Euro-6. Das Fahrzeug verfügt über den Motor V6 3.0 TDI. Der Kläger hatte den VW Touareg zu einem Kaufpreis von € 40.990,- erworben. Beim Kauf hatte dieser einen Kilometerstand von 55.362 km. Am 13.10.2020 belief sich der Kilometerstand auf 84.770 km.

VW AG auch hinsichtlich V6 3.0 TDI Motor schuldig

Die VW AG hat sich nicht nur mit dem von ihr entwickelten und produzierten Dieselmotor EA 189 der Täuschung schuldig gemacht, sondern auch hinsichtlich des von der Audi AG hergestellten V6 3.0 TDI Motors. Dieser Motor wurde auch in dem streitgegenständlichen VW Touareg eingebaut.

Der von der Audi AG hergestellte V6 3.0 TDI Motor konnte, ebenso wie der von der VW AG entwickelte und hergestellte Dieselmotor EA 189, die vorgeschriebenen Abgaswerte im Typengenehmigungsverfahren nur für den Prüfstand einhalten und nicht im realen Straßenbetrieb. Für die Einhaltung der Abgaswerte auf dem Prüfstand wurde eine Software entwickelt, die anhand verschiedener Parameter den Rollenprüfstand erkennt und die Motorenfunktion dementsprechend steuert. Bereits das LG Hildesheim hatte festgestellt, dass der betroffene Motorentyp mit einer unzulässigen, auf Täuschung abzielenden Abschalteinrichtung ausgestattet ist.

Dass nun die VW AG hinsichtlich des von der Audi AG produzierten V6 3.0 TDI Motors schuldig gesprochen wurde, ist ein weiterer Fortschritt im Diesel-Abgasskandal. Damit wurde die VW AG nun auch als Fahrzeugherstellerin verurteilt. Der benannte Motorentyp wurde bewusst von VW eingebaut, um das Kraftfahrtbundesamt (KBA) und die Käufer zu täuschen. Dabei spielt es keine Rolle, dass die Audi AG den V6 3.0 TDI Motor produziert hat.

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