Private Krankenversicherung – das müssen Sie bei der Antragstellung beachten

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Die privaten Krankenversicherer überprüfen Ihre potentiellen Neukunden im wahrsten Sinne des Wortes auf Herz und Nieren. Bei der Antragstellung muss sich der hoffnungsvolle baldige Versicherungsnehmer zuerst durch ein schwindelerregendes Labyrinth von Gesundheitsfragen kämpfen, teilweise ziemlich weit in der Vergangenheit graben. Diese Informationen korrekt und nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten, dazu verpflichtet sich der Kunde. Denn ungenaue, falsche oder (absichtlich) nicht gemachte Angaben können schwere Folgen für den Versicherungsnehmer haben.

Da in Deutschland Krankenversicherungspflicht gilt, darf der private Krankenversicherer laut Gesetz nur in absoluten Ausnahmefällen kündigen. Er kann bei Verletzung der Anzeigepflicht vom Vertrag zurücktreten, rückwirkend die Risikozuschläge erhöhen oder den Vertrag anfechten, das heißt, der Versicherungsvertrag wäre von Beginn an nichtig. Nach den im Antragsformular enthaltenen Gesundheitsfragen und Ihre Antworten darauf entscheidet der Versicherer, zu welchen Bedingungen er Sie bis an Ihr Lebensende versichern wird und kalkuliert die zu erwartenden Kosten. Sie sollten daher die Gesundheitsfragen im Antragsprozess sorgfältig beantworten.

Das heißt, wenn Sie sich bei Diagnosen und Behandlungen nicht sicher sind, sind Sie in der Plicht, bei den behandelnden Ärzten nachzuforschen, gegebenenfalls einen Behandlungsplan und Auszüge aus Ihrer Patientenakte anzufordern.

Anzeigepflichtverletzung

Im Falle der Anzeigepflichtverletzung, also wenn Sie unbewusst oder bewusst Fehlinformationen oder unvollständige Angaben bei den Gesundheitsfragen im Antrag auf Krankenversicherung machen, hat der Krankenversicherer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Meist wird eine bereits bekannte, verschwiegene Vorerkrankung im Laufe der Jahre schwerer, eventuell verschlechtert sich der Gesundheitszustand auch schneller. In der Regel ist es besser, bei der Antragstellung alles anzugeben und höhere Risikozuschläge zu bezahlen, als den Versicherungsschutz zu riskieren.

Denn im Antrag ist in den meisten Fällen eine Entbindungserklärung enthalten, mit der der Versicherungsnehmer den Krankenversicherer bevollmächtigt, auf eigene Faust bei den behandelnden Ärzten nachzuforschen. Sollte sich im Verlauf der Leistungsfallprüfung eine Anzeigepflichtverletzung ergeben, kann der Versicherer die Leistung verweigern und den Vertrag anfechten.

Bei den Krankheitskostenvollversicherungen (die Krankenversicherungen, die die gesetzliche Krankenversicherung vollständig oder teilweise ersetzen) verliert der Versicherungsnehmer zudem seine Altersrückstellungen, wenn der Versicherer den Vertrag wirksam angefochten hat oder vom Vertrag zurücktritt. Bis zum Abschluss einer neuen Versicherung muss der Versicherungsnehmer dann die anfallenden Krankheitskosten selbst tragen.

Es sind einige Fälle bekannt, in denen Versicherungsvermittler den Kunden dazu geraten haben, Symptome zu beschönigen, um höhere Abschlussprovisionen zu erhalten. Sollte ein Versicherungsmakler bei der Antragstellung geholfen haben und eventuell bereits bekannte Symptome heruntergespielt haben, haftet er für die Falschangaben.

Wir werden gerne Ihre Unterlagen prüfen und Ihnen eine erste kostenlose Einschätzung geben, ob die Kündigung Ihrer Versicherung gerechtfertigt war oder nicht.

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