PRIVATE SCHEIDUNG - FRANKREICH

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Seit dem 1. Januar 2017 ist in Frankreich die einvernehmliche Scheidung eine private Scheidung. Sie wird nicht mehr von einem Gericht ausgesprochen, sondern der Scheidungsvertrag, der von zwei Rechtsbeiständen ausgearbeitet und von ihnen zusammen mit den Parteien unterschrieben wird, wird bei einem Notar registriert.

Sollte ein Kind angehört werden wollen, wird der Scheidungsvertrag von einem Richter in einem Urteil bestätigt.

Steht ein Ehepartner unter Rechtspflege, kann auf diese Scheidungsart nicht zurückgegriffen werden.

Die private Scheidung hat in Frankreich Rechtskraft so wie ein von dem Richter ausgesprochenes Urteil.

 Liegt ein Auslandsbezug vor, muss vorher geprüft werden, ob der ausländische Staat, dem ein Ehepartner angehört oder in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, die private Scheidung kennt und somit anerkennt.

 Im Prinzip sollte bei einer Nichtanerkennung von der einvernehmlichen Scheidung abgesehen werden, da sie in dem ausländischen Staat keine Rechtskraft erlangen kann und somit die Scheidungsfolgen wie Unterhaltsansprüche nicht durchgesetzt werden können.

 Geht es den Eheleuten nur darum geschieden zu werden, d.h. wenn keine Kinder vorhanden sind, kein Ehepartner Anspruch auf nachehelichen Unterhalt hat und keine Vermögensauseinandersetzung stattzufinden hat, kann u.U. diese Art von Scheidung von Personen innerhalb der Mitgliedstaaten gewählt werden.

 In der Tat ist der französische Notar befugt, das Zertifikat Artikel 39 Brüssel-II-A-Verordnung, welches dazu dient, die Nachbeurkundung in den ausländischen Personenstandsregistern ohne vorherige Anerkennung vornehmen zu lassen, auszustellen. Somit kann die einvernehmliche französische Scheidung auch in einem Mitgliedstaat, der sie nicht kennt, u.U. in den dortigen Personenstandsregistern nachbeurkundet werden.

 Deutschland kennt die private Scheidung nicht. Jedoch kann sie nach vorheriger Auskunft bei dem zuständigen Standesamt, in dem sich die Geburts- oder Heiratsurkunde befindet, nachbeurkundet werden. 


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