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Probleme mit dem Grundbuchamt in Serbien – wie man sie aus dem Ausland löst

  • 2 Minuten Lesezeit

Viele Personen mit Immobilienbesitz in Serbien leben dauerhaft im Ausland – insbesondere in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Doch was passiert, wenn es Probleme mit der Eintragung im Grundbuch gibt? Wer hilft, wenn Eigentumsverhältnisse nicht geklärt sind oder Unterlagen fehlen? Und wie kann man solche Fragen lösen, ohne persönlich nach Serbien reisen zu müssen?


Typische Probleme mit dem Katasteramt in Serbien

Das serbische Grundbuchamt (Katastar) verzeichnet Eigentumsverhältnisse und Rechte an Grundstücken und Gebäuden. In der Praxis treten jedoch immer wieder Schwierigkeiten auf:

  • Nicht aktualisierte Eintragungen: z. B. Erbschaften, Schenkungen oder Verkäufe wurden nie eingetragen.

  • Alte Eigentümer: Verstorbene Personen sind noch als Eigentümer geführt.

  • Unvollständige Unterlagen: Kaufverträge, Teilungsvereinbarungen oder gerichtliche Urteile fehlen im Kataster.

  • Fehlerhafte Daten: Grundstücksgrenzen, Flächengrößen oder Namen sind falsch eingetragen.

  • Zweifache Eintragungen oder Überschneidungen: insbesondere bei älteren Immobilien oder bei Flächen, die nicht vermessen wurden.


⚖️ Warum ist eine korrekte Eintragung so wichtig?

Nur wer als Eigentümer im Kataster eingetragen ist, kann seine Immobilie in Serbien rechtlich wirksam verkaufen, vererben oder belasten. Eine unklare oder fehlerhafte Eintragung kann dazu führen, dass:

  • der Verkauf blockiert ist,

  • Erben keinen Zugang zum Eigentum haben,

  • Banken keine Hypothek eintragen können,

  • das Eigentum nicht geschützt ist.


🛂 Wie kann man diese Probleme aus dem Ausland lösen?

Auch wenn Sie nicht in Serbien leben, können Sie die Klärung von Grundbuchproblemen in die Wege leiten – mit anwaltlicher Unterstützung und entsprechender Vollmacht:

1. Vollmacht erstellen

Erteilen Sie einem Anwalt in Serbien eine notariell beglaubigte Vollmacht (punomoćje), die mit Apostille versehen und ins Serbische übersetzt ist. Diese Vollmacht erlaubt es dem Anwalt, Sie umfassend zu vertreten.

2. Unterlagen beschaffen

Für die Berichtigung oder Eintragung im Kataster sind folgende Dokumente in der Regel notwendig:

  • Kaufverträge, Schenkungsverträge, Erbverträge,

  • Erbscheine oder gerichtliche Nachlassbeschlüsse,

  • Katasterauszüge, alte Eigentumsurkunden, Steuerbescheide,

  • Ausweisdokumente der Beteiligten.

3. Antrag stellen

Der Anwalt kann bei der zuständigen Katasterstelle in Serbien Anträge stellen – zur Eintragung von Eigentumsrechten, Korrektur von Fehlern oder zur Durchführung einer Erbfolge.

4. Überwachung und Kommunikation

Das Verfahren wird durch den Anwalt aktiv betreut. Viele Katasterstellen sind digital angebunden (z. B. über das Portal eKatastar), aber es ist dennoch regelmäßiger Kontakt mit den Behörden notwendig.

5. Falls nötig: gerichtliches Verfahren

Wenn der Kataster eine Eintragung verweigert oder Dritte widersprechen, kann ein gerichtliches Verfahren erforderlich werden. Auch dies kann Ihr Anwalt in Serbien für Sie führen – ohne dass Sie persönlich erscheinen müssen.


📌 Wie lange dauert das Verfahren?

Einfache Eintragungen (z. B. Erbschaft) dauern in der Regel wenige Monate. Komplexere Fälle oder gerichtliche Klärungen können über ein Jahr in Anspruch nehmen. Je vollständiger Ihre Dokumente sind, desto schneller geht es.


Fazit

Grundbuchprobleme in Serbien können aus dem Ausland gelöst werden – mit einem kompetenten Anwalt, der Sie mit entsprechender Vollmacht vertritt. So vermeiden Sie unnötige Reisen, langwierige Behördenwege und rechtliche Unsicherheiten.

Wenn Sie Unterstützung bei der Klärung von Eigentumsverhältnissen in Serbien benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte unter office@vrlegal.rs oder www.vrlegal.rs

Foto(s): Freepik.com


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