ProReal Europa 9 und 10 – Anleger verlieren 95 Prozent ihres Kapitals

  • 2 Minuten Lesezeit

Für die Anleger der ProReal Europa 9 GmbH und ProReal Europa 10 GmbH werden die schlimmsten Befürchtungen wahr. Sie verlieren rund 95 Prozent ihres investierten Kapitals. Entsprechende Mitteilungen der Gesellschaften hat die Finanzaufsicht BaFin am 5. Mai 2025 veröffentlicht.

Rund 278 Millionen Euro haben Anleger in die Schuldverschreibungen der ProReal Europa 9 und 10 GmbH investiert. Diese reichten die Anlegergelder an die Poolgesellschaft SC Finance Four als Darlehen weiter, die wiederum Bauprojekte des Soravia-Konzerns finanzierte. Im Frühling 2024 meldete die SC Finance Four Insolvenz in Eigenverwaltung an. „Damit war bereits klar, dass auch den Anlegern der ProReal Europa 9 und 10 Schuldverschreibungen erhebliche finanzielle Verluste drohen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.

Jetzt ist klar, dass sie rund 95 Prozent ihres investierten Kapitals verlieren werden. Wie die ProReal Europa 9 und 10 GmbH mitteilten, werden die Anleger weniger als 5 Prozent bezogen auf den Nominalbetrag ihrer Vermögensanlage erhalten. Weitere Zahlungen etwa für Zinsansprüche werde es nicht geben.

Die Gesellschaften hatten ihre Forderungen aus den Darlehen an die SC Finance Four im Insolvenzverfahren zurückgezogen und sie direkt an einen Investor verkauft. Aus diesem Verkauf erzielte die ProReal Europa 9 GmbH einen Erlös in Höhe von ca. 6,2 Millionen Euro und die ProReal Europa 10 GmbH einen Erlös in Höhe von knapp 10,8 Millionen Euro – unterm Strich fließen somit weniger als 5 Prozent des investierten Geldes an die Anleger zurück. „Dass dies sogar etwas mehr ist als ursprünglich im Insolvenzplan vorgesehen war, wird für die Anleger kaum ein Trost sein. Sie verlieren fast ihr gesamtes investiertes Geld“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.

Allerdings können sich die Anleger gegen die drohenden finanziellen Verluste wehren und ihre Ansprüche auf Schadenersatz prüfen. Sie haben den Gesellschaften ProReal Europa 9 und 10 Nachrangdarlehen gewährt. Dabei handelt es sich um eine riskante Kapitalanlage, denn durch den vereinbarten Rangrücktritt können die Anleger Forderungen gegen die Emittenten nicht geltend machen, wenn dadurch die Insolvenz der Gesellschaft droht. Im Insolvenzfall drohen die Anleger aufgrund des Nachrangs leer auszugehen. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger über die bestehenden Risiken und insbesondere über ihr Totalverlustrisiko aufgeklärt werden müssen. „Ist diese Aufklärung nicht erfolgt, können Schadenersatzansprüche gegen die Anlageberater bzw. Anlagevermittler entstanden sein“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.

Forderungen können ggf. auch gegen die Prospektverantwortlichen entstanden sein, wenn die Angaben in den Emissionsprospekten unvollständig oder fehlerhaft waren.

Rechtsanwalt Dr. Gasser berät ProReal-Anleger gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://www.ingogasser.de/bankrecht-anlegerschutz/



Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser

Beiträge zum Thema