Qualifizierte elektronische Unterschrift in Polen

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Für die Erledigung einer Vielzahl von Verwaltungsangelegenheiten in Polen benötigen Sie auch als Ausländer eine qualifizierte elektronische Unterschrift (kwalifikowany podpis elektroniczny).  Wie in Deutschland besitzt diese Unterschrift die dieselbe Rechtskraft wie eine handschriftliche Unterschrift, sie ist dafür mit einem speziellen qualifizierten Zertifikat ausgestattet, das Fälschungen ausschließt.

Bei der Gründung eines Unternehmens nach polnischem Recht benötigt mindestens ein Geschäftsführer für die Abgabe der jährlichen Steuererklärung eine qualifizierte elektronische Unterschrift.

Außerdem erleichtert sie zahlreiche andere Geschäftsvorgänge, wie z. B.:

  • Unterzeichnung und Abgabe von Erklärungen im Płatnik-System, das es den Beitragszahlern ermöglicht, Versicherungsdokumente zu erstellen, zu überprüfen und an die Sozialversicherungsanstalt zu senden. Das Programm ist kostenlos,
  • Authentifizierung auf der Profilseite der, ZUS Electronic Services Platform (PUE ZUS).
  • Unterzeichnung und Übermittlung von Abschlüssen an das nationale Gerichtsregister,
  • Bereitstellung von Daten für Steuerbehörden in Form der Uniform Control File (JPK),
  • Registrierung und Identifizierung von Bewerbern, die an Auktionen oder Ausschreibungen teilnehmen,
  • Abschluss von Verträgen und Teilnahme an Auktionen auf elektronischen Ausschreibungsplattformen,
  • Bestätigung der Identität bei Kontakten mit der öffentlichen Verwaltung.
  • Senden von Informationen zu Finanztransaktionen an die Generalinspektion für Finanzen beim Finanzministerium (GIFI).
  • Übermittlung der einheitlichen europäischen Vergabedokumente (abgekürzt als EAT).
  • Fernabschluss zivilrechtlicher Verträge,
  • Elektronische Rechnungslegung.

Mit der Erstellung einer qualifizierte elektronischen Unterschrift sind mehrere zertifizierten Unternehmen/Lieferanten betraut, das sind u. a. folgende Firmen:  

  • Sigilium Sign,
  • Szafir 2.0,
  • proCertum SmartSign
  • PEM-HEART 3.9
  • SecureDoc 2 von EuroCert.

Für die Anwendung der qualifizierten elektronische Signaturen erhalten sie ein Set, bestehend aus:

  • einer kryptografische Speicherkarte mit Ihrem Zertifikat ,
  • ein Kartenleser, den Sie an Ihren Computer anschließen,
  • die Software, die Sie installieren müssen.

Der Preis eines solchen Sets hängt vom Anbieter und der von Ihnen gewählten Option ab, beispielsweise vom Zeitraum für den das Zertifikat gültig ist. Im Allgemeinen bewegt sich der Preis um die 300 PLN brutto.

Bei Ausländern wird auch das entsprechende qualifizierte elektronische Zertifikat ihres Herkunftslandes akzeptiert.

Wenn Sie jedoch ein polnisches Zertifikat benötigen, sind wir Ihnen gerne behilflich, denn es bedarf für Bürger anderer Staaten noch einiger zusätzlicher Formalitäten.

Zunächst müssen wir nämlich für Sie eine polnische persönliche Personenidentifikationsnummer (polnische Personenkennzahl) beantragen und erhalten.

Danach suchen wir ein günstiges Angebot bei einem der zertifizierten Unternehmen/Lieferanten für Ihre qualifizierte elektronischen Unterschrift, schließen in Ihrem Namen einen Vertrag und überwachen die Ausstellung der Signatur und die Lieferung der hardware.

Vertrauen Sie uns die Erledigung diese Formalitäten an, wir haben umfangreichen Erfahrungen und betreuen Sie auf Deutsch.   

Kontakt:

Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Jacek Franek
M.L.Eur.Adwokat (PL) Rechtsanwalt (D)
ul. Ledóchowskiej 5E/2
02-972 Warszawa/Polen

Tel.: +48 22 622 95 96
 Fax:     +48 22 622 12 85

E-Mail:     sekretariat@jacek-franek.com
Internet: www.jacek-franek.com


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