RBS-Zertifikate: fehlerhafte Berechnung

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Laut Mitteilung der Royal Bank of Scotland (RBS) ist es bei einer Vielzahl von Zertifikaten zu Unregelmäßigkeiten bei der Berechnung der Börsenkurse gekommen.

Betroffen sind Zertifikate, die ursprünglich von der niederländischen ABN Amro Bank ab dem Jahr 2003 herausgegeben wurden. Im Jahr 2007 übernahm die RBS das Zertifikategeschäft der ABN Amro Bank.

Es handelt sich um Zertifikate, die schwerpunktmäßig in Rohstoffe, Gold, Silber und Öl investieren. Diese Zertifikate waren bei der Rohstoffhausse der vergangenen Jahre sehr beliebt.

Unregelmäßigkeiten bei Quanto-Zertifikaten

Quanto-Zertifikate haben einen eingebauten Schutz gegen Währungsverluste. Dieser Schutzmechanismus kann Sinn machen, da in den Rohstoffmärkten meistens in US-Dollar abgerechnet wird. Wenn der Anleger aus dem Euroraum kommt, übernimmt er daher automatisch ein Währungsschwankungsrisiko. Diese Sicherung gegen den Wertverfall des US-Dollars ist natürlich nicht umsonst. Die Bank verlangt hierfür eine entsprechende Gebühr.

Offensichtlich kam es in den vergangenen Jahren zu einer fehlerhaften Berechnung der Quanto-Gebühren. Hierzu schreibt die RBS auf ihrer Website: „Bestimmte Eingabewerte, die für die Festsetzung der Höhe von variablen Kosten bei Quanto Wertpapieren verwendet wurden (sogenannte Quanto-Gebühr), wurden über einen längeren Zeitraum nicht aktualisiert.“

Vorbehalte bestätigt

Zertifikate sind schon lange in der Kritik. Am häufigsten kritisiert werden die Intransparenz und Kostenstruktur dieser Produkte.

Der Vorfall bei der RBS bestätigt nun diese Vorbehalte. Hier zeigt sich, dass viele Zertifikate ein Produkt mit einer komplexen Struktur sind. Dies führt dazu, dass Zertifikate für den Kunden weder transparent noch verständlich sind.

Was RBS-Kunden tun können

RBS-Kunden können sich über eine von der Bank eingerichtete Seite registrieren: http://www.rbscertificatesreview.rbs.com/IPED_Startpage.aspx

Soweit die Ansprüche berechtigt sind, erfolgt eine Nachberechnung durch die Bank. Es bleibt abzuwarten, ob die RBS ihre Kunden voll entschädigt.

Fraglich ist, ob nicht ohnehin ein Konstruktionsfehler der Zertifikate vorliegt. Dann könnte der Anleger mit Fug und Recht behaupten, er hätte das Zertifikat in Kenntnis dieses Mangels überhaupt nicht erworben.

Die Rechtsfolge hieraus wäre die komplette Rückabwicklung des Erwerbs. Vor diesem Hintergrund, kann es Sinn machen, die Ansprüche anwaltlich prüfen zu lassen.

Robert Nebel, M. A.

Rechtsanwalt

Licenciado en Derecho


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