Rechnung über Branchenbucheinträge von Branchenheld.de - Meihöfer & Neu GbR erhalten? Was tun?
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Viele Gewerbetreibende erhalten derzeit Rechnungen von der Firma Branchenheld.de - Meihöfer & Neu GbR. Gegenstand dieser Rechnungen ist ein kostenpflichtiger Branchenbucheintrag auf der Webseite Branchenheld.de. Der Vertragsschluss erfolgt meist telefonisch, was bei vielen Betroffenen für Verwirrung und Unmut sorgt.
Betroffene Gewerbetreibende
Betroffen sind vor allem kleinere Unternehmen und Selbstständige aus verschiedensten Branchen, wie zum Beispiel:
Handwerksbetriebe
Einzelhändler
Gastronomiebetriebe
Dienstleistungsunternehmen
Freiberufler (z.B. Anwälte, Steuerberater)
Vorgehensweise der Anrufer
Betroffene berichten von einer ähnlichen Vorgehensweise der Anrufer:
Erster Anruf: Der Anrufer gibt vor, von Google zu sein oder es gehe um den Google-Eintrag des Unternehmens. Manchmal wird auch behauptet, dass ein bestehender, kostenloser Eintrag nun kostenpflichtig werde.
Zweiter Anruf: In diesem Gespräch werden lediglich Daten abgefragt und der Vertragsschluss soll bestätigt werden. Hierbei entsteht der Eindruck, dass bereits eine geschäftliche Verbindung besteht und es nur um eine Aktualisierung oder Bestätigung der Daten geht. Alle Fragen sind dazu geeignet, mit „JA“ beantwortet zu werden.
Plötzliche Rechnung und Überraschung
In der Folgezeit erhalten die Betroffenen dann die Rechnung für den Branchenbucheintrag. Erst zu diesem Zeitpunkt wird vielen bewusst, dass sie einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen haben.
Nutzen der Einträge?
Die Frage, ob solche Branchenbucheinträge tatsächlich einen Mehrwert für das Unternehmen bieten, ist umstritten. Oft bleibt der Nutzen fraglich, da die Reichweite und Sichtbarkeit solcher Einträge im Vergleich zu etablierten Plattformen wie Google My Business gering ist. Zudem ist der wirtschaftliche Mehrwert für viele Unternehmen nicht nachvollziehbar.
Was sollten Betroffene tun?
Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Branchenbuchverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.
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