Rechtsmittel gegen Urteile im Strafrecht

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In Strafverfahren können sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil Rechtsmittel einlegen. Diese dienen der Korrektur von Fehlurteilen und sichern die Rechtsstaatlichkeit. Die wichtigsten Rechtsmittel im österreichischen Strafrecht sind die Berufung und die Nichtigkeitsbeschwerde.

Berufung Die Berufung ermöglicht es, ein Urteil in mehreren Aspekten anzufechten:

  • Nichtigkeit: Verfahrensfehler, die das Verfahren oder Urteil beeinträchtigen.
  • Schuld: Anfechtung der Frage, ob der Angeklagte die Tat begangen hat.
  • Strafe: Angemessenheit der verhängten Strafe.

Zuständigkeit und Fristen

  • Einzelrichter am Bezirksgericht: Landesgericht zuständig.
  • Einzelrichter am Landesgericht: Oberlandesgericht zuständig.
  • Geschworenengericht oder Schöffengericht: Oberlandesgericht zuständig. Die Berufung muss innerhalb von drei Tagen nach Urteilsverkündung angemeldet und innerhalb von vier Wochen nach Zustellung des schriftlichen Urteils begründet werden.

Nichtigkeitsbeschwerde Dieses Rechtsmittel zielt auf formelle Fehler im Verfahren ab und kann gegen Urteile von Geschworenengerichten oder Schöffengerichten eingelegt werden.

Gründe für eine Nichtigkeitsbeschwerde

  • Unzulässige Beweismittel: Nutzung von nicht erlaubten Beweisen.
  • Verteidigungsmängel: Fehlen eines notwendigen Verteidigers.
  • Fehlerhafte Antworten der Geschworenen: Widersprüchliche Antworten.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) ist für die Nichtigkeitsbeschwerde zuständig.

Besonderheiten der Rechtsmittel

  • Verschlechterungsverbot: Ein Urteil darf bei Rechtsmitteln zugunsten des Angeklagten nicht zu dessen Nachteil geändert werden, es sei denn, die Staatsanwaltschaft hat ebenfalls ein Rechtsmittel eingelegt.
  • Unanfechtbarkeit der Schuldfrage: Bei Geschworenen- oder Schöffengerichten kann nur die Strafhöhe, nicht aber die Schuldfrage angefochten werden.

Verfahren und Entscheidungsfindung Berufungsverhandlungen finden am Sitz des zuständigen Oberlandesgerichts statt. Mitglieder des Gerichts, die bereits am Verfahren beteiligt waren, sind von der Entscheidung ausgeschlossen.

Detailregelungen für die Nichtigkeitsbeschwerde

  • Gegen ein freisprechendes Urteil nur zum Nachteil des Angeklagten.
  • Häufigste Nichtigkeitsgründe sind Besetzungsfehler, Verfahrensverstöße, Beweisverwertungsverbote und fehlerhafte Entscheidungsgründe.

Mehr Informationen finden Sie auf unserer Website unter https://strafverteidiger-innsbruck.at/experte-strafverteidigung/

Ihr Rechtsanwalt und Strafverteidiger aus Innsbruck, Mag. Stefan Gamsjäger.

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