Rechtsschutz gegen Quarantäne?

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Quarantänepflichten können in der gegenwärtigen Lage jeden zu jeder Zeit treffen. Wie sind sie rechtlich einzuordnen und wie kann man sich gegen falsche Entscheidungen rechtlich wehren?

Rechtsgrundlage

Die Anordnung einer Quarantäne erfolgt nach Maßgabe der Quarantäne-Verordnungen der Bundesländer. Diese wurden durch den Bundesgesetzgeber im Infektionsschutzgesetz ermächtigt, entsprechende Verordnungen zu erlassen. Das Infektionsschutzgesetz spricht nicht von Quarantäne, sondern von „Absonderung“, wozu auch die Isolation erkrankter Personen gehört.

Quarantänepflicht

Quarantänepflichtig werden Personen (Kontaktpersonen der Kategorie I), die:

> mindestens 15 Minuten lang engen Kontakt (unter 1,5 Metern) zu einer Person mit einer laborbestätigten SARS-CoV-2-Infektion hatten;
> mit einer infizierten Person im selben Haushalt leben;
> Kontakt mit Atemwegssekreten einer infizierten Person hatten;
> längere Zeit (Richtwert: mindestens 30 Minuten) einer wahrscheinlich hohen Konzentration an infektiösen Aerosolen ausgesetzt waren, z. B. gemeinsamer Aufenthalt mit einer infizierten Person in einem schlecht belüfteten Raum;
> bei einer Flugreise Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall hatten.

Quarantänepflicht bei Selbsttestung


Die hessische Quarantäne-Verordnung etwa sieht vor, dass sich auch Personen, die ein positives Ergebnis bei einem Selbsttest hatten, sofort selbst absondern müssen, um dann unverzüglich einen PCR-Test vornehmen zu lassen (währenddessen die Absonderung ausgesetzt ist).

Quarantänepflicht aufgrund Rechtsverordnung

Die Quarantänepflicht kann sich unmittelbar aus der jeweiligen Quarantäne-Verordnung ergeben, indem sich z. B. Personen, die mit einer infizierten Person in einem Haushalt leben, eigenständig in Quarantäne begeben müssen.

Quarantänepflicht aufgrund behördlicher Anordnung

Die Quarantänepflicht kann aber auch von der zuständigen Behörde (in der Regel ist es das Gesundheitsamt) angeordnet werden. In den meisten Fällen geschieht das telefonisch. Da Verwaltungsakte auch mündlich bekannt-gegeben werden können, ergeht auf diese Weise ein wirksamer Bescheid, der nach dem Infektionsschutzgesetz sofort vollziehbar ist.

Rechtsschutz

Quarantänepflichten, die unmittelbar auf der Quarantäne-Verordnung beruhen, müssen beim Oberverwal-tungsgericht/Verwaltungsgerichtshof des jeweiligen Bundes-landes im Normenkontrollverfahren angegriffen werden. Dabei ist vorläufiger Rechtsschutz zu beantragen.

Gegen Verfügungen des Gesundheitsamtes, mit denen Regelungen zur Quarantäne (Anordnung, Pflichten, Dauer etc.) in eigener Kompentenz getroffen wurden, ist hingegen ein Eilverfahren beim zuständigen Verwaltungsgericht zu führen.



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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