Rechtssicher werben mit den Olympischen Spiele 2024 in Paris

  • 1 Minuten Lesezeit
Bei der Werbung während der Olympischen Sommerspiele 2024 in Paris ist Vorsicht geboten, da die Nutzung olympischer Begriffe und Symbole rechtlich streng geregelt ist. Der strenge Schutz umfasst Begriffe wie "Olympia", "olympisch" und die Olympischen Ringe, für deren kommerzielle Nutzung ausschließlich der DOSB und das IOC berechtigt sind. Verstöße können teure Abmahnungen nach sich ziehen. Erlaubt ist hingegen die beschreibende Nutzung oder die Herstellung eines zeitlichen Bezugs, z.B. durch "Olympia-Rabatt". Das OlympSchG bildet die gesetzliche Grundlage für den Schutz dieser Bezeichnungen und verbietet die kommerzielle Nutzung ohne entsprechende Genehmigung. Um rechtssicher zu werben, sollten Unternehmen die erlaubten Nutzungsmöglichkeiten beachten und jeglichen Eindruck einer offiziellen Partnerschaft vermeiden, sofern keine Genehmigung des DOSB oder IOC vorliegt.

Planen Sie, Ihr Unternehmen während der Olympischen Sommerspiele 2024 in Paris zu bewerben? Vorsicht ist geboten! Die Nutzung olympischer Begriffe und Symbole ist rechtlich streng geregelt. Erfahren Sie hier, wie Sie Abmahnungen und hohe Kosten vermeiden.

Wichtige Punkte für rechtssichere Werbung:

  • Strenger Schutz: Begriffe wie "Olympia", "olympisch" und die Olympischen Ringe sind geschützt.
  • Exklusivrechte: Nur der DOSB und das IOC dürfen diese Begriffe kommerziell nutzen.
  • Hohe Risiken: Unerlaubte Nutzung kann zu teuren Abmahnungen führen (über 5.000 €).
  • Erlaubte Nutzung: Beschreibende Verwendung (z.B. in Berichterstattung) oder zeitlicher Bezug (z.B. "Olympia-Rabatt") sind möglich.

Das OlympSchG: Gesetzliche Grundlagen

Das OlympSchG regelt den Schutz olympischer Bezeichnungen und Symbole. Es verbietet die kommerzielle Nutzung ohne Genehmigung des DOSB oder IOC. Es handelt sich um eine Spezialmaterie des Markenrechts

Geschützte Elemente bei Olympia 2024

  • Olympische Ringe
  • Begriffe mit "Olympia", "Olympiade" oder "olympisch"
  • Ähnliche Symbole, die Verwechslungsgefahr bergen

Umgang mit dem IOC und DOSB

Vermeiden Sie den Eindruck, offizieller Sponsor zu sein, ohne Genehmigung. Der DOSB und das IOC gehen gegen unerlaubte Nutzung vor.

Erlaubte Werbung mit Olympia

  • Beschreibende Nutzung:  In der Kommunikation und Berichterstattung erlaubt.
  • Zeitlicher Bezug:  "Olympia-Rabatt" oder "Olympische Preise" sind zulässig, wenn keine Qualitätsaussage getroffen wird.

Fazit

Werben Sie clever und rechtssicher während der Olympischen Spiele! Beachten Sie das OlympSchG und nutzen Sie die erlaubten Möglichkeiten, um von dem Event zu profitieren.

FAQs

  • Was ist das OlympSchG? Das Gesetz zum Schutz olympischer Bezeichnungen und Symbole in Deutschland.
  • Wer darf olympische Begriffe nutzen? Nur der DOSB und das IOC.
  • Was droht bei Verstößen? Abmahnungen und Schadensersatzforderungen.
  • Ist "Olympia-Rabatt" erlaubt? Ja, wenn es nur einen zeitlichen Bezug herstellt.
  • Wie kann ich olympische Begriffe nutzen? Beschreibend oder mit zeitlichem Bezug, ohne kommerzielle Nutzung.

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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