Rechtssicherheit des Webshops – worauf ich achten muss!
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Einen Webshop zu betreiben ist für jeden Händler heutzutage selbstverständlich. Jedoch sind neben den Regelungen, die ebenfalls für den stationären Handel gelten, weitere Vorschriften zu beachten. Dabei sind insbesondere auferlegte Informationspflichten und Verbraucherschutz-Regelungen zu beachten.
Der Webshop und seine Betreiber
Der Betreiber eines Webshops wird auch als Onlinehändler bezeichnet. Darunter ist eine natürliche oder juristische Person zu verstehen, die über eine Onlineplattform Waren oder Dienstleistungen für Verbraucher und andere Unternehmen anbietet und verkauft. Davon zu unterscheiden sind Webseiten, die zu Präsentationszwecken bestehen und über welche der Verkauf von Waren oder Dienstleistungen nur angebahnt, nicht aber abgewickelt wird. Abgewickelt wird dann oftmals über das Telefon, die E-Mail oder das Fax.
Bei dem Betrieb eines Webshops sind unter anderem die DSGVO, die EU-Cookie-RL, die Geoblocking-Verordnung sowie das TMG zu beachten. Neben diesen spezifischen Regelungen sind auch weitere Rechtsgebiete wie das Urheberrecht und das Verbraucherschutzrecht zu beachten. Der Zweck dieser Vorschriften ist u.a., Informationspflichten für den Betreiber eines Webshops zu begründen. Sofern diese Informationspflichten nicht eingehalten werden, kommen kostenpflichtige Abmahnungen auf die Betreiber zu.
Rechtsprobleme beim Betrieb eines Webshops
Nach § 5 TMG ist in Deutschland das Einrichten eines Impressums erforderlich. Hier müssen sich viele Informationen über den Onlinehändler finden wie der Name und die Anschrift des Anbieters, die zuständige Aufsichtsbehörde sowie Kontaktmöglichkeiten (E-Mailadresse, Telefonnummer). Diese Informationen dienen auch dazu, dass ein Verbraucher oder ein Unternehmer konkret weiß, wie und an wen er sich bei Fragen und Problemen wenden muss.
Sobald ein Kunde einen Webshop aufruft und der Betreiber Cookies verwendet, ist eine Einwilligung notwendig. Cookies dienen dem Betreiber dazu, ihrer Nutzer wiederzuerkennen und damit das Surfen personalisiert angepasst gestalten zu können. Bei Webshops betrifft das insbesondere das Speichern von Zugangsdaten und die Hinterlegun.g welche Waren/Dienstleistungen bereits gekauft wurden. Sollte man Cookies verwenden. ist eine Einwilligung der Website-Nutzer zwingend erforderlich. Ausgenommen von dieser Einwilligungspflicht sind technisch notwendige Cookies. Um dieser Einwilligungspflicht korrekt nachzukommen, sollte ein Banner zur Einwilligung beim ersten Aufrufen der Website erscheinen. Bis zur erfolgten Einwilligung durch den Nutzer dürfen keine Daten übertragen werden. Der Einwilligungstext muss darüber informieren, welche Daten erhoben werden und an wen diese evtl. weitergegeben werden.
Bedeutung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für den Betrieb eines Webshops sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) unerlässlich. Unter AGB versteht man eine Vielzahl von vorformulierten Regelungen, die Vertragsbestandteil werden, sofern sie von einer Vertragspartei gestellt werden.
Bei einem Vertrag mit einem Verbraucher sind Informationen über wesentliche Merkmale der Ware und Dienstleistungen, Zeitpunkt, Art und Weise des Vertragsschlusses, Mindestlaufzeit, evtl. Liefervorbehalte, den Gesamtpreis, Höhe der Versandkosten sinnvoll und ggf. sogar zwingend anzugeben.
Zu beachten ist auch die Platzierung der AGB. Diese sind an einer deutlich sichtbaren Stelle durch einen sofort sichtbaren Hinweis im Bestellformular zu platzieren. Wichtig ist, dass der Inhalt vollständig lesbar und gedruckt/gespeichert werden kann. Bei der Formulierung der AGB sollte auf eine möglichst kurze und präzise Ausformulierung geachtet werden, so dass kein Spielraum für Mehrdeutigkeiten besteht. Vorformulierte oder gar fremde AGB können hier und da sicherlich herangezogen, sollten jedoch nicht ohne weiteres eins zu eins übernommen werden, da auch diese Formulierungen dem Urheberrecht unterliegen und oftmals schlicht nicht zum eigenen Unternehmen und dessen Angebot passen.
Neben den AGB ist die Angabe einer Datenschutzerklärung erforderlich gemäß § 13 TMG. Der Onlinehändler sollte sich den Erhalt einer solchen Erklärung von jedem Kunden bestätigen lassen. In der Datenschutzerklärung muss dem Kunden aufgezeigt werden, wie die Datenerhebung nach Art, Umfang und Zweck erfolgt. Maßgeblich ist die neue DSGVO.
Beim Kauf über einen Webshop ist es zwingend erforderlich, dass dem Verbraucher ein Widerrufsrecht eingeräumt wird. Auch hier stehen standardisierte Tools und Vorlagen zur Verfügung.
Praxistipp
Es gibt eine Menge zu beachten bei dem Betrieb eines Webshops. Oft kann auf Vorlagen zurückgegriffen werden, v.a. im Impressum, bei datenschutzrechtlichen Erklärungen oder Widerrufsbelehrungen und zu erteilenden Informationen. Vor allem für die Gestaltung von AGB sollten Sie sich allerdings anwaltlicher Hilfe bedienen. Hier machen sich ein individueller Zugriff und „spitzer Bleistift“ bezahlt.
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