Reden ist Silber; Schweigen ist Gold!

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Wer unter Einfluss von Cannabis ein Fahrzeug im Straßenverkehr führt, hat u.U. mit erheblichen Konsequenzen im Hinblick auf die Fahrerlaubnis zu rechnen.

Neben dem eingeleiteten Bußgeld- oder Strafverfahren wird der Vorgang üblicherweise im Rahmen einer sog. „Quermitteilung“ an die für den Betroffenen zuständige Straßenverkehrsbehörde als Fahrerlaubnisbehörde/Führerscheinstelle weitergeleitet.

Diese prüft nunmehr, ob der Betroffene noch geeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen.

Anknüpfungspunkte für die Behörde sind bei der Beantwortung der Frage des Fortbestehens der Eignung bzw.   der fehlenden Eignung insbesondere:

- Umfang/Häufigkeit des Konsums von Cannabis

- bestehendes bzw. fehlendes Trennungsvermögen zwischen Konsum und Teilnahme am      Straßenverkehr

Soweit die Behörde Kenntnis über einen regelmäßigen Konsum von Cannabis durch den Betroffenen hat, darf die Behörde auf die fehlende Eignung schließen und die Fahrerlaubnis sofort entziehen.

Da die wenigsten Betroffenen täglich von der Polizei kontrolliert werden oder ihr Konsumverhalten gegenüber Dritten preisgeben, kann die Fahrerlaubnisbehörde zunächst hauptsächlich durch die Äußerungen des Betroffenen bei einer Polizeikontrolle – neben den Werten aus einer evtl. abgenommenen Blutprobe - auf Art und Umfang des Konsumverhaltens des Betroffenen schließen.

Fahrerlaubnisrechtlich werden häufig bereits bei der Verkehrskontrolle bzw. bei der Befragung durch die aufnehmenden Polizeibeamten die „Weichen gestellt“.

Die Erfahrung zeigt, dass übereilte Angaben des Betroffenen gegenüber der Polizei, insbesondere zu einem zurückliegenden Konsumverhalten, später im Verwaltungsverfahren bei der Fahrerlaubnisbehörde kaum noch korrigiert werden können.

Insoweit gilt: Schweigen ist Gold!

Tipp: Machen Sie von dem Recht Ihre Aussage zu verweigern, konsequent Gebrauch. Sie sind lediglich verpflichtet, Ihre Personalien (Name, Anschrift, Geburtsdatum usw.) gegenüber der Polizei anzugeben. Im Übrigen dürfen Sie weitere Angaben zur Sache verweigern und schweigen.

Sie sind nicht verpflichtet, sich gegenüber der Polizei zu rechtfertigen.

Bei einigen Polizeibehörden werden Vordrucke bzw. vorgefertigte „Fragebögen“ bei Verkehrskontrollen eingesetzt, die um die Angaben des Betroffenen u.a. zu einem möglichen Konsum ergänzt und von diesem unterschrieben werden sollen.

Tipp: Das Ihnen zustehende Schweigerecht erstreckt sich auch auf die Leistung einer Unterschrift. Insoweit kann nur dringend davon abgeraten werden, während einer Polizeikontrolle eine Unterschrift unter einen solchen „Fragebogen“ zu leisten.

Sollte Sie sich dennoch berufen fühlen, eine Unterschrift zu leisten, sollten Sie auf die Aushändigung einer Fotokopie des von Ihnen unterschriebenen Schriftstückes bestehen.

Im Ergebnis bleibt jedoch immer festzuhalten, dass –angesichts der nicht unerheblichen Eigengefährdung und der Gefährdung Dritter- von der Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln dringend abgeraten werden muss.

Der Entzug der Fahrerlaubnis kann u.U. die wirtschaftliche Existenz kosten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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