Reform des Flensburger Verkehrszentralregisters

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Das Flensburger Punktesystem soll grundlegend überarbeitet werden. Hier habe ich für Sie die wichtigsten Neuerungen zusammengestellt:

Die auffälligste Änderung: In Zukunft wird die Fahrerlaubnis bereits bei acht Punkten entzogen, während bisher der Führerschein erst bei 18 Punkten weg ist. Außerdem erfolgt eine Neubewertung der Verkehrsverstöße. Für die Tilgungsfristen werden die Regelungen vereinfacht. Der geplante Umbau des Systems soll ab Ende 2013 gelten.

Künftig haben nur noch Verstöße einen Eintrag in das Verkehrszentralregister zur Folge, die eine Gefahr für den Straßenverkehr bedeuten. In Abhängigkeit der Schwere des Verstoßes sieht das neue System in Zukunft einen oder zwei Punkte vor. Für besonders schwere Verstöße und Straftaten im Straßenverkehr gibt es zwei Punkte. Für andere Delikte wie beispielsweise 21 bis 25 km/h zu schnell gibt es nach der Neuregelung wie bisher auch einen Punkt.

Auch die Tilgungsfristen sollen grundlegend geändert werden: Verstöße, für die es einen Punkt gibt, werden nach zweieinhalb Jahren, Zwei-Punkte-Verstöße nach fünf Jahren gelöscht. Die Dauer der Eintragung verlängert sich jedoch im Gegensatz zur gegenwärtigen Regelung durch neue Delikte nicht.

Neu sind ebenfalls die geänderten Schwellenwerte: Das Punktsystem in Flensburg kennt heute drei Eingriffsschwellen bei 8, 14 und 18 Punkten. Ist ein bestimmter Punktestand erreicht oder überschritten, leitet die örtliche Fahrerlaubnisbehörde folgende Maßnahmen ein: Ab 8 Punkten gibt es eine schriftliche Verwarnung, verbunden mit der Information über den Punktestand und den Hinweis auf die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar. Ab 14 Punkten erfolgt die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar, ab 18 Punkten der Entzug der Fahrerlaubnis. Nach der Neuregelung wird man zukünftig ab vier Punkten ermahnt, bei sechs bis sieben Punkten gibt es eine Verwarnung mit angeordneter Teilnahme des Aufbauseminars. Bei acht Punkten erfolgt die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Die Möglichkeit, durch die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung Punkte abzubauen, fällt in Zukunft komplett weg.

Mehr zum Thema „Punkte in Flensburg" und alles Wesentliche über das aktuelle Flensburger Verkehrszentralregister finden Sie auf meiner Internetseite www.kanzlei-thalwitzer.de und www.verkehrsrecht-bayreuth.info


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