Reich-IP verteidigt Schutzrecht gegen Meta/ Facebook

  • 1 Minuten Lesezeit
Patentanwalt München

In einem Verfahren vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum sah sich die Mandantin einem Widerspruchsverfahren ausgesetzt, welches von der Facebook, Inc und sodann von der Rechtsnachfolgerin Meta Platforms, Inc. geführt wurde. Nach mehrfachen Verhandlungen zwischen den Parteien erfolgte die Einstellung des Widerspruchsverfahrens infolge der Zurücknahme des Widerspruchs nach Beginn des kontradiktorischen Teils des Verfahrens. Die Mandantin erhält eine Kostenerstattung.

Insgesamt konnte die Meta Platforms, Inc. also nicht durchdringen und das angegriffene Schutzrecht bleibt mindestens nach diesem Verfahren vollumfänglich bestehen.

Reich-IP obsiegt regelmäßig gegen die größten europäischen Kanzleien in Verfahren vor Ämtern wie dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Europäischen Patentamt bis hin zum Bundesgerichtshof nicht nur bei Softwarepatenten.

Dr. Jochen Reich ist einer der wenigen Patentanwälte in Deutschland mit Diplom und Promotion in Informatik. Wir bieten Patentanwälte aller Fachrichtungen an.

Die Münchner Patentanwaltskanzlei Reich-IP berät und vertritt Firmen international in Belangen bzgl. des Schutzes von geistigem Eigentum und insbesondere bzgl. sogenannter Softwarepatente. Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt in der Erstellung und Durchsetzung von Patentportfolios von Digitalpatenten/ Softwarepatenten, also Patenten mit Bezug zur Informatik und Informationstechnologie.

Lesen Sie auch unseren Fachartikel zur Patentierung von Software und künstlicher Intelligenz KI/ AI.

Kanzlei Reich-IP

Rechtstipps zu Softwarepatenten

Foto(s): Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Patentanwalt Dr. Jochen Reich

Beiträge zum Thema