Reisen mit dem Kind während der Pandemie

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Häufig wird mir die Frage gestellt, ob man bei einer Reise mit dem Kind, die Zustimmung des anderen Elternteils braucht. Tatsächlich braucht man nur bei Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung die Zustimmung des anderen Elternteils. 

Eine Reise innerhalb Deutschlands und innerhalb Europas ist grundsätzlich nicht von erheblicher Bedeutung für das Wohl des Kindes - jedenfalls solange es nicht den Umgang aushebelt. Der Elternteil ist daher auch ohne Zustimmung zur Reise berechtigt. Selbstverständlich sollte der andere Elternteil hierüber informiert werden.

Während der Pandemie haben die Gerichte jedoch in einer Vielzahl von Fällen, die Reise untersagt. 

Aufgrund der unvorhersehbaren Infektionslage wurde die Reise auch in Europa als eine Entscheidung von erheblicher Bedeutung gewertet. Der ander Elternteil musste zustimmen. So war jedenfalls die Lage in 2020 und teilweise auch im Frühjahr 2021.

Nunmehr differenzieren die Gerichte und folgende Fragen sind zu beantworten:

  • wie entwickelt sich das Infektionsgeschehen
  • liegt eine Reisewarnung des auswärtigen Amtes vor. Informationen hierzu findet man auf der Internetseite des auswärtigen Amtes.

Zusammenfassend sind Reisen mit dem Kind nicht als Angelegenheit von erheblicher Bedeutung zu werten. Dies gilt sogar für Fernreisen ins außereuropäische Ausland.

Aber:  Wenn die geplante Reise in ein politisches Krisengebiet führen soll oder für den konkreten Urlaubsort  eine Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes vorliegt, handelt es sich um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung für das Kind. 

Achtung: manche Staaten verlangen dennoch für die Einreise eine Zustimmung des aneren Elternteils.  Die Mitnahme einer schriftlichen Erklärung des anderen Elternteils ist ratsam. Vordrucke findet man im Netz.


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