Veröffentlicht von:

Rentenerhöhung seit dem 01.07.2016: Für wen besteht nun eine Einkommensteuerpflicht?

  • 1 Minuten Lesezeit

Zum 01.07.2016 wurden in Deutschland erstmals seit langer Zeit die Renten wieder erhöht – in Westdeutschland um 4,25 %. Wir machten bereits darauf aufmerksam, dass sich die Freude über den Mehrbetrag bei den Renteneinkünften für viele Rentner alsbald in Ärger wandeln könnte: Durch die Erhöhung besteht in vielen Fällen die Gefahr, dass die Rente durch die Steigerung nun einkommensteuerpflichtig ist, eine Steuererklärung abgegeben werden muss und Nachzahlungen durch das Finanzamt gefordert werden.

Finanzministerium rechnet mit hohen Mehreinnahmen

Und es kommt, wie befürchtet: Das Bundesfinanzministerium hat nach Angaben der Rheinischen Post (Artikel vom 26.07.2016) eine Hochrechnung bezüglich der Einkommensteuerpflicht von Renten vorgenommen und gelangt dabei zu dem Ergebnis, dass alleine durch die gesteigerten Renten im Jahre 2017 mit Mehreinnahmen von rund 720 Millionen Euro zu rechnen sei – Tendenz steigend.

Von der Einkommensteuerpflicht werden nach Schätzungen dann in 2016 4,4 Millionen Rentner betroffen sein, deren steuerrechtlich relevanten Einkünfte den Freibetrag von 8.652,00 € (für Alleinstehende) oder aber 17.304,00 € (bei gemeinsamer Veranlagung mit dem Ehepartner) überschreiten.

Achtung: Prüfung wahrscheinlich – was können Rentner tun?

Durch die vom Finanzministerium angestellte Hochrechnung wird auch deutlich, dass die Behörden das Thema Einkommensteuerpflicht bei Rentnern durchaus auf dem Schirm haben. Durch die Erhöhung der Rente in 2016 gehen wir davon aus, dass die Finanzverwaltung sicherlich ihr Prüfungsaufkommen bei Rentnern intensivieren wird. Die Gefahr einer Nachzahlung ist daher grundsätzlich vorhanden.

Rentner sollten daher schon vorab ihr Steuerrisiko bewerten lassen. Auf Grund des hohen Interesses und der Aktualität des Themas bieten Steuerberater mittlerweile Pauschalangebote zur Prüfung der Fragen an, ob eine Steuerpflicht besteht und welche Aspekte bei der Versteuerung zu beachten sind.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von GKS Rechtsanwälte

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten