Rentenversicherungen im Fokus: BGH stärkt Versicherer bei der Überschussbeteiligung
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Am 18. September 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem richtungsweisenden Urteil (Az. IV ZR 436/22) eine bedeutende Entscheidung zur Beteiligung von Versicherungsnehmern an Überschüssen in Rentenversicherungen getroffen.
Diese Entscheidung betrifft zahlreiche Aspekte der Vertragsgestaltung und könnte erhebliche Auswirkungen auf bestehende und zukünftige Rentenversicherungsverträge haben.
Hintergrund des Verfahrens
In dem Verfahren klagte ein Verein, der als qualifizierte Einrichtung gemäß § 4 UKlaG eingetragen ist, gegen einen Versicherer.
Der Streitpunkt lag insbesondere in der Ausgestaltung der Überschussbeteiligung in einem bestimmten Tarif des Versicherers. Der Kläger argumentierte, dass die Regelungen zur Überschussverteilung gegen gesetzliche Vorgaben, insbesondere die Mindestzuführungsverordnung (MindZV), verstoßen. Zudem wurde ein Verstoß gegen den aufsichtsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz sowie gegen die Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geltend gemacht.
Kern der Auseinandersetzung war die Praxis des Versicherers, bei der jährlichen Zuteilung der Überschüsse Verträgen mit höherem Rechnungszins eine geringere Überschussbeteiligung zuzuteilen als den Verträgen mit niedrigerem Rechnungszins. Dies führte zu Fragen hinsichtlich der Fairness und Transparenz in der Behandlung von Versicherungsnehmern.
Entscheidung des BGH
Der IV. Zivilsenat des BGH wies die Revision des Klägers weitgehend zurück.
Der Senat stellte fest, dass die vom Versicherer angewandte Praxis der Überschussverteilung im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben steht. Insbesondere wurde entschieden, dass die Vorschriften der MindZV nicht verlangen, dass bei der Überschussverteilung alle für die Bedienung der Verträge erforderlichen Kapitalerträge vorab abgezogen werden müssen.
Zusätzlich bestätigte das Gericht die Wirksamkeit der in den Versicherungsbedingungen enthaltenen Klauseln zur Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskosten sowie der Regelungen zum Stornoabzug.
Diese Entscheidung stärkt die Position der Versicherer und stellt klar, dass Transparenz und Fairness in der Vertragsgestaltung weiterhin von Bedeutung sind.
Bedeutung für Versicherungsnehmer
Für Versicherungsnehmer ist es unerlässlich, die Auswirkungen dieses Urteils auf ihre Rentenversicherungsverträge zu verstehen. Insbesondere sollten sie folgende Punkte berücksichtigen:
Transparenz der Vertragsbedingungen: Achten Sie darauf, wie Ihre Versicherungsbedingungen gestaltet sind und welche Klauseln bezüglich der Überschussbeteiligung enthalten sind. Es ist wichtig, dass Sie sich über Ihre Rechte im Klaren sind.
Verhältnis von Garantiezins und Überschussbeteiligung: Seien Sie sich bewusst, dass Verträge mit höheren Garantiezinsen möglicherweise weniger an den Überschüssen beteiligt werden als solche mit niedrigeren Zinsen. Diese Praxis wurde durch das Urteil des BGH legitimiert.
Rechtliche Beratung: Bei Unsicherheiten oder spezifischen Fragen zu Ihrer Rentenversicherung ist es ratsam, rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche zu klären und gegebenenfalls durchzusetzen.
Fazit
Das Urteil des BGH zur Überschussbeteiligung in Rentenversicherungen hat weitreichende Konsequenzen für Versicherungsnehmer und Versicherer.
Es beleuchtet die Notwendigkeit, sich intensiv mit den Vertragsbedingungen auseinanderzusetzen und die eigenen Rechte zu kennen.
Bei Fragen oder Unklarheiten steht die MK RECHTSANWALT Ihnen gerne zur Verfügung.
Kontaktieren Sie uns, um eine individuelle Beratung zu Ihrem Versicherungsvertrag zu erhalten und sicherzustellen, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben.
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