Rhein Inkasso und Forderungsmanagement nach Abmahnung

  • 1 Minuten Lesezeit

Hilfe gegen Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH

Wer vor Jahren mit einer Abmahnung von Rainer Munderloh konfrontiert wurde, der muss sich nun – nahezu drei Jahre später – oftmals mit der Angelegenheit erneut auseinandersetzen. Nicht mehr geht es nun um eine Abmahnung, sondern um eine Forderung von Rhein Inkasso aus Mannheim. Dieses Unternehmen versucht, weit zurückliegende Forderung aus Abmahnfällen im Auftrag der RGF Productions Limited einzutreiben.

Was wird von Rhein Inkasso gefordert?

Die Forderung von Rhein Inkasso besteht aus drei Bestandteilen:

  1. Schadenersatz wegen Verstoßes gegen das Urhebergesetz in Höhe von 1653,30 Euro. Oftmals liegt die Abmahnung mehrere Jahre zurück.
  2. Verzugszinsen in Höhe von 197,64 (Dieser Anteil variiert und ist hier nur beispielhaft für einen etwa zweieinhalbjährigen Zeitraum genannt).
  3. Inkassokosten in Höhe von 215,00 Euro.

Der Versuch, mit vermeintlich ausstehenden Forderungen aus alten Abmahnfällen Geld zu verdienen und die Abgemahnten mit Geldforderungen über 2000 Euro zu überziehen, ist kein Einzelfall. Bereits in der Vergangenheit sind mit solcher Vorgehensweise Unternehmen aufgetreten und gescheitert. Wer sich professionell gegen die Rhein Inkasso wehrt, der hat gute Chancen auf einen Sieg. Denn grundlegend muss immer noch die Hauptforderung kritisch hinterfragt werden. Die Forderung – damals noch von Rainer Munderloh geltend gemacht – konnte im ersten Versuch nicht durchgesetzt werden. Nun soll es im zweiten Anlauf klappen – was der eigene Anwalt sicherlich zu verhindern weiß.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte vertritt Betroffene im ganzen Verfahren, von der Abmahnung bis zur Rhein Inkasso-Forderung. Ziel einer Verteidigung ist es, die Forderung zurückzuweisen. Die Verteidigung gegen Rhein Inkasso bietet Dr. Wachs für einen vorher festgelegten Pauschalbetrag an, der vor der Beauftragung bei der ersten Kontaktaufnahme genannt wird. Rufen Sie uns an – wir helfen Ihnen gegen Rhein Inkasso.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs

Beiträge zum Thema