Rotes Kennzeichen ausgeliehen? Das kann richtig teuer werden!
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Rote Händlerkennzeichen sind praktisch, wenn es darum geht, Fahrzeuge probezufahren, zu überführen oder im gewerblichen Bereich zu testen. Doch ihre Nutzung ist streng reglementiert. Immer wieder verleihen Autohändler, Werkstattbetreiber oder Dritte diese Kennzeichen an Freunde oder Kunden – oft ohne das Risiko zu kennen. Wer rote Kennzeichen unberechtigt nutzt oder verleiht, begibt sich schnell auf strafrechtliches Glatteis. Neben Bußgeldern und Ordnungswidrigkeiten drohen sogar Anzeigen wegen Steuerhinterziehung oder Fahrens ohne Versicherungsschutz. Die Konsequenzen können gravierend sein – bis hin zu Freiheitsstrafen.
Wofür sind rote Kennzeichen gedacht?
Rote Kennzeichen, erkennbar an ihrer charakteristischen Kennnummer beginnend mit „06“, sind für einen engen Nutzerkreis bestimmt. Nur Händler, Werkstätten und Fahrzeughersteller dürfen diese Schilder verwenden – und das ausschließlich für:
✅ Probefahrten mit Kunden
✅ Überführungen von Fahrzeugen
✅ Prüfungs- und Testfahrten
Privatpersonen dürfen keine roten Kennzeichen erhalten oder nutzen. Selbst innerhalb des erlaubten Nutzerkreises gibt es Einschränkungen. Beispielsweise darf ein Händler rote Kennzeichen nicht einem Kunden zur freien Verfügung überlassen, um diesen ein Fahrzeug auf eigene Faust überführen zu lassen. Die Verantwortung und Aufsichtspflicht bleiben immer beim Kennzeicheninhaber.
Warum verleihen Händler trotzdem rote Kennzeichen?
In der Praxis verleihen manche Händler rote Kennzeichen, um Kunden entgegenzukommen. Häufig geschieht dies gutgläubig, aus wirtschaftlichem Interesse oder Unwissenheit. Doch das Verleihen stellt einen Rechtsverstoß dar. Sobald die Kennzeichen ohne Aufsicht oder Kontrolle weitergegeben werden, verlassen sie den rechtlich zulässigen Rahmen. Im schlimmsten Fall kommt es zu einem Unfall, und die Folgen sind fatal – sowohl für den Fahrer als auch für den Händler.
Strafrechtliche Konsequenzen bei missbräuchlicher Nutzung roter Kennzeichen
Die unzulässige Verwendung oder Weitergabe eines roten Kennzeichens kann eine Reihe von Straftatbeständen und Ordnungswidrigkeiten auslösen:
🔸 Verstoß gegen die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV): Die Verwendung eines Kennzeichens ohne Zulassung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld belegt werden.
🔸 Fahren ohne Haftpflichtversicherungsschutz (§ 6 Pflichtversicherungsgesetz): Wird ein Fahrzeug ohne den vorgeschriebenen Versicherungsschutz bewegt, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.
🔸 Steuerhinterziehung (§ 370 Abgabenordnung): Wenn keine Kfz-Steuer entrichtet wird, liegt eine Steuerhinterziehung vor.
🔸 Urkundenfälschung (§ 267 StGB): Die missbräuchliche Verwendung von Kennzeichen kann im Extremfall auch als Urkundenfälschung gewertet werden.
🔸 Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG): Sollte das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß versichert sein, könnte ein Führerscheinentzug drohen.
Was passiert im Schadensfall?
Kommt es zu einem Unfall mit einem roten Kennzeichen, das nicht rechtmäßig genutzt wurde, droht der vollständige Verlust des Versicherungsschutzes. Die Haftpflichtversicherung kann die Schadensregulierung verweigern. Die Folge: Der Fahrer haftet persönlich mit seinem gesamten Privatvermögen. Auch der Halter des roten Kennzeichens kann in die Pflicht genommen werden – sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich.
Wie reagieren die Behörden?
Die Polizei und die Zulassungsstellen kontrollieren gezielt die Nutzung roter Kennzeichen. Im Fokus stehen vor allem Situationen, in denen:
✅ Die Kennzeichen an Dritte ohne Aufsicht übergeben wurden
✅ Der Nutzer keinen Bezug zum Händlerbetrieb hat
✅ Die Fahrten nicht dokumentiert oder nicht plausibel sind
✅ Fahrzeuge außerhalb des Bundesgebietes bewegt werden
Ein Verstoß bleibt selten ohne Folgen. Die Konsequenzen reichen von Geldbußen über Strafverfahren bis zum Entzug der Kennzeichen durch die Zulassungsbehörde.
Welche Alternativen gibt es zur Nutzung roter Kennzeichen?
Für Privatpersonen bieten sich rechtlich sichere Alternativen an:
✅ Kurzzeitkennzeichen: Diese sind für Probefahrten oder Überführungen bis zu fünf Tagen gedacht. Sie sind an ein konkretes Fahrzeug gebunden und beinhalten eine Versicherung.
✅ Ausfuhrkennzeichen: Für Fahrzeuge, die ins Ausland gebracht werden, gibt es spezielle Ausfuhrkennzeichen mit befristeter Zulassung und Versicherungsschutz.
Diese Alternativen vermeiden rechtliche Risiken und bieten eine sichere Grundlage für Fahrzeugtransporte und Probefahrten.
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