⚡Rotlichtverstoß in 72458 Albstadt-Ebingen, B 463, Berliner Straße? - Sanktionen vermeiden!

  • 1 Minuten Lesezeit

Ein Beitrag von Michael Böhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Konstanz

Einigen Mandanten wurde und wird vorgeworfen, das Rotlicht der Lichtzeichenanlage in der Berliner Straße (B 463) in der Ortsdurchfahrt von Ebingen in Fahrtrichtung Balingen missachtet zu haben.

Gerade bei tiefstehender Sonne kann der Fahrer stark geblendet werden. Dann liegt ein sog. Augenblicksversagen vor, das zum Absehen vom Fahrverbot führen kann.

Ist der Tatbestand überhaupt verwirklicht worden?

Es ist  stets zu prüfen, ob die vorgeworfene Tat überhaupt begangen worden ist, also ob die Ampelanlage nicht doch noch "dunkelgelb" angezeigt hat. Insbesondere dann, wenn  kurz vor der Ampel noch stark beschleunigt worden ist, kann dies der Fall sein, denn es dauert eine gewisse Zeit, um von der ist abzuziehen. Das Beschleunigen nach der Haltelinie hat ebenfalls Einfluss auf das Messergebnis.

Abwendung eines Fahrverbots möglich!

Weiter ist zu untersuchen, ob sich der sog. Erfolgsunwert realisiert hat, also ob die Gefährlichkeit des Handelns tatsächlich objektiv gesteigert gewesen ist. Weiter muss der sog. Handlungsunwert hinzukommen, dem Betroffenen muss also ein leichtsinniges und nachlässiges Verhalten vorgeworfen werden können, was allerdings bei einem Augenblicksversagen nicht der Fall ist.

Über § 4 Abs. 4 BKatV ist ggf. auch ein „Abkaufen“ des drohenden Fahrverbotes möglich (mindestens Verdoppelung des Bußgeldes). 

Folglich gibt es diverse Ansätze für eine erfolgreiche Verteidigung gegen Messungen der Ampel in der berliner Straße in Albstadt-Ebingen.

Als erfahrener Verteidiger in Bußgeldsachen unterstütze ich Sie gerne!


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