Rotlichtverstoß in Holland - Bußgeld vermeidbar?

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Rotlichtverstoß in Holland - Bußgeld vermeidbar?

Welch ein Schock nach einem schönen Urlaub in Holland - ein Bußgeldbescheid flattert Dir ins Haus. Darin heißt es:

- Fälliges Bußgeld 389 €

- Betrag nach 1. Erhöhung 579 €

- Betrag nach 2. Erhöhung 1.149 €.

Du sollst eine strafbare Handlung begangen haben. Unter

    Warum erhalten Sie dieses Bußgeld?

heißt es: Sie haben in den Niederlanden einen Verkehrsordnungswidrigkeit begangen. Sie können ein Foto anfordern. Der Fahrer ist auf dem Foto allerdings nicht zu sehen.

Unter

    Saßen Sie nicht am Steuer?

heißt es: In den Niederlanden muss der Fahrzeughalter die Strafe bezahlen, auch wenn der Fahrzeughalter zum Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit nicht der Fahrer war.

Du fragst Dich: Wie kann das sein? In Deutschland muss doch der Halter nicht bezahlen, wenn der Fahrer etwas falsch gemacht hat.

Kannst Du um die Zahlung des Bußgelds herumkommen?

Antwort: Unter Umständen ja.

Was ist zu tun?

1. Sofort Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.

2. Der Erfolg Deiner Verteidigung hängt davon ab, wie Du vorgehst:

- Du solltest in dem Einspruch darauf hinweisen, dass Du der Halter des Fahrzeugs bist.

- Du solltest einen Anwalt fragen, bevor Du auf ein Schreiben einer Behörde (insbesondere auf eine Aufforderung zur Kontaktaufnahme) reagierst.

- Du solltest Dich dagegen wehren, wenn das Gericht die Entscheidung über Deinen Einspruch davon abhängig machen will, dass Du vorab den Bußgeldbetrag als Sicherheit zahlst.

- Solltest Du vom Bundesamt für Justiz in Bonn eine Zahlungsaufforderung bekommen, so solltest Du auf Deine Verteidigung in den Niederlanden hinweisen. Hierfür solltest Du einen Anwalt einschalten.

3. Verfährst Du wie oben beschrieben, wird eine etwaige holländische Verurteilung in Deutschland nicht vollstreckt. Allerdings kannst Du nicht vermeiden, dass - wenn Du in Holland in eine Polizeikontrolle kommst - zur Kasse gebeten wirst, solange die Sache nicht verjährt ist. Das Risiko einer Polizeikontrolle dürfte allerdings überschaubar sein.

GENSCH - Anwaltsbüro für niederländisches Recht.


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