rs systems+ GmbH – Ermittlungen wegen Betrugsverdacht

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Im Januar 2023 fanden im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts des Betruges in einem besonders schweren Fall und auch wegen des unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften im Zusammenhang mit den Firmen rs systems+ GmbH und bc connect GmbH umfangreiche Ermittlungsmaßnahmen statt, u. a. die Vollstreckung von fünf Haftbefehlen und die Umsetzung von 31 Durchsuchungsbeschlüssen bei 17 Beschuldigten in den neuen Bundesländern.

Die Maßnahmen wurden schwerpunktmäßig im vogtländischen Eichigt in Sachsen sowie in Halle (Saal) in Sachsen-Anhalt durchgeführt.

Hinsichtlich der Beschuldigten besteht nach Angaben der Kriminalpolizei der Verdacht, dass sie spätestens ab November 2021 gemeinschaftlich ein Schneeballsystem hinsichtlich verschiedener Kapitalanlagen betrieben und dabei die Anleger über die Rückzahlung und erhebliche Gewinne getäuscht haben.

Im Rahmen der Ermittlungsmaßnahmen seien auch Bargeld und Wertgegenstände sichergestellt worden.

BaFin greift gegen rs systems+ GmbH ein

Hinsichtlich der rs systems+ GmbH hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bereits mit einer Verfügung vom 11.01.2023 angeordnet, ein unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft einzustellen.

Von der rs systems+ GmbH seien auf der Basis von „Rückführungsvereinbarungen“ Gelder von Anlegern, die unbedingt rückzahlbar waren, in einem Umfang angenommen worden, der einem in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern würden, so die BaFin.

Damit wurde von der rs systems+ GmbH nach Auffassung der BaFin ein Einlagengeschäft nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) betrieben, ohne dass die Gesellschaft dafür über eine Erlaubnis der Behörde verfügt.

Gemäß der BaFin würde die rs systems+ GmbH auch ein früher von der bc connect GmbH ohne Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft fortführen und die BaFin hätte der bc connect GmbH bereits mit einer Verfügung vom 25.11.2021 die Einstellung und Abwicklung eines unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts aufgegeben.

Die Entscheidung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Vorläufige Insolvenz der rs systems+ GmbH

Zwischenzeitlich ist auch über das Vermögen der rs systems+ GmbH ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Es wird nun geprüft, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann. Sollte dies der Fall sein, können Anleger Forderungen gegen die rs systems+ GmbH in diesem endgültigen Insolvenzverfahren anmelden.

Möglichkeiten für Anleger der rs systems+ GmbH

Anleger, die der rs systems+ GmbH Gelder zur Verfügung gestellt haben bzw. eine Vereinbarung hinsichtlich der Überlassung von Kapital getroffen haben, sollten einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit einer Prüfung beauftragen, welche rechtlichen Möglichkeiten für sie gegeben sind.

Neben einer Anmeldung von Forderungen in einem endgültigem Insolvenzverfahren über das Vermögen der rs systems+ GmbH können sich auch gegen verantwortliche Personen der rs systems+ GmbH, soweit nach Auffassung der BaFin ein unerlaubtes Einlagengeschäft betrieben wurde, Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 KWG durchsetzen lassen.

Denn nach der Rechtsprechung haftet nicht nur die anbietende Gesellschaft, sondern auch deren verantwortliche Personen für das unerlaubte Betreiben von Bank- bzw. Einlagengeschäften.

Soweit sich im Rahmen der umfangreichen strafrechtlichen Ermittlungen, in denen auch Vermögenswerte beschlagnahmt worden sein sollen, der Verdacht eines Betruges gegen Verantwortliche der rs systems+ GmbH bestätigt, auch wenn momentan noch die Unschuldsvermutung gilt, können sich für einen Anleger auch ggf. Schadensersatzansprüche gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB (Betrug) gegen den entsprechenden Verantwortlichen ergeben.

Dies muss aber in jedem Einzelfall geprüft werden.

Sofern eine Anlage bei der rs systems+ GmbH einem Anleger von einem Anlageberater oder Anlagevermittler empfohlen worden ist, ist auch die Begründung eines Schadensersatzanspruchs wegen fehlerhafter Anlageberatung bzw. Anlagevermittlung denkbar.

Betroffene Anleger der rs systems+ GmbH können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, die Geschädigte berät und unterstützt.

Stand: 23.02.2023


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