Rückforderung überhöhter Online-Coaching-Gebühren – Ihre Rechte als Verbraucher und Unternehmer

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Wenn überhöhte Gebühren und leere Versprechungen zur Abzocke werden

Online-Coaching-Verträge erfreuen sich großer Beliebtheit, da sie oft mit hohen Umsätzen, lebensverändernden Erfolgen und exklusiven Inhalten werben. Doch nicht selten entpuppen sich diese Versprechen als leere Worte, während die Kosten ins Unermessliche steigen. Haben Sie das Gefühl, dass Ihr Coaching-Vertrag sittenwidrig ist oder überhöhte Gebühren verlangt? In vielen Fällen haben Sie ein Recht darauf, diese Gebühren zurückzufordern oder den Vertrag zu kündigen.

Wann sind Coaching-Verträge sittenwidrig?

Coaching-Verträge können sittenwidrig sein, wenn ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht, wie es in § 138 BGB festgelegt ist. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die gezahlten Gebühren in keinem angemessenen Verhältnis zur erbrachten Leistung stehen. Besonders problematisch ist dies, wenn versprochene 1:1-Coachings plötzlich zu Gruppenveranstaltungen werden oder die Materialien qualitativ minderwertig sind.

Ein wegweisendes Urteil stammt vom Landgericht Stade, das einen Coaching-Vertrag als sittenwidrig einstufte, weil der Anbieter überhöhte Gebühren für Leistungen verlangte, die nicht den versprochenen Umfang erfüllten. In solchen Fällen können Kunden bereits gezahlte Gebühren zurückfordern.

Die „Hochpreis Abo Methode“ – Abzocke beim Online-Coaching

Eine gängige Praxis im Online-Coaching-Bereich ist die sogenannte Hochpreisstrategie, bei der Coaches ihre Dienstleistungen zu überhöhten Preisen als Abonnement anbieten. Häufig wird diese Methode als besonders exklusiv vermarktet, während die erbrachten Leistungen nicht im Verhältnis zu den geforderten Preisen stehen. Dies kann als sittenwidrig angesehen werden, wenn Kunden auf manipulative Weise zum Vertragsabschluss gedrängt werden.

Typische Warnsignale für solche unseriösen Angebote:

  • Hohe Kosten von 5.000 Euro oder mehr
  • Versprechen von schnellen finanziellen Erfolgen ohne viel Aufwand
  • Werbung mit Luxusautos oder teuren Immobilien als Zeichen des Erfolgs
  • Fehlende Erfahrung oder Vorkenntnisse werden nicht als Problem dargestellt

Bekannte Coaching Anbieter

Unsere gesamten Ausführungen auf dieser Seite zu Coaches sind abstrakt und nicht auf die einzelnen Coaching Anbieter bezogen. Diese habe eine Vielzahl von Verträge, so dass jede Vertragsart gesondert zu prüfen ist. Informieren Sie sich auf der Homepage des jeweiligen Coaching Anbieters. Wir können nicht abstrakt beurteilen, ob die Verträge der Anbieter im Allgemeinen sittenwidrig sind, dies bedarf stets der Prüfung des Einzelfalls und der konkreten Umstände. Die Darstellung über Vertragskonstellationen ist vereinfachend und nicht abschließend. Es ist natürlich zu berücksichtigen, dass jeder Einzelfall gesondert betrachtet werden muss.

Max Weiss Coaching Verträge

Verbraucher, die Verträge mit Max Weiss Coaching abgeschlossen haben, berichten immer häufiger von Schwierigkeiten bei der Erfüllung der versprochenen Leistungen. Viele Teilnehmer möchten daher ihr Max Weiss Coaching kündigen, nachdem sie negative Max Weiss Coaching Erfahrungen gemacht haben. Auch die Frage, ob Max Weiss seriös ist, wird in vielen Foren diskutiert. Gerade bei langfristigen Coaching-Verträgen empfehlen wir, rechtzeitig juristischen Rat einzuholen, um unrechtmäßige Zahlungen zu vermeiden.

Dirk Kreuter Seminare – Verkaufstrainings im Fokus der Kritik

Dirk Kreuter ist bekannt für seine Verkaufstrainings und Coachings, die auf den ersten Blick vielversprechend erscheinen. Doch in letzter Zeit häufen sich Berichte und Diskussionen, die die "Dirk Kreuter Wahrheit" infrage stellen. Einige Teilnehmer äußern sich enttäuscht über die Inhalte und werfen ihm sogar "Dirk Kreuter Betrug" vor. In verschiedenen Foren findet man Stimmen, die behaupten, dass das Dirk Kreuter Coaching nicht das Geld wert sei und die versprochenen Ergebnisse ausblieben. Besonders bei hochpreisigen Angeboten sprechen wohl manche Betroffene von "Dirk Kreuter Abzocke". Verbraucher sollten daher genau prüfen, ob die Seminare und Coachings ihre Erwartungen erfüllen, und im Zweifel rechtliche Schritte in Betracht ziehen.

Damian Richter und die VAK-Coach-Strategie: Kritik und Erfahrungen

Damian Richter bietet mit seinem VAK-Coaching eine Methode an, bei der das eigene Mindset im Zentrum steht, um als Coach erfolgreich zu werden. Teilnehmern wird versprochen, ihre Verkaufsstrategien so zu optimieren, dass sie Massen von potenziellen Kunden überzeugen und dadurch finanziellen Erfolg erreichen. Doch die VAK Coach Erfahrungen sind gemischt. Während einige Teilnehmer positive Rückmeldungen geben, gibt es auch zahlreiche kritische Stimmen.

Besonders der Vorwurf, die Coaching-Strategie sei mit einer Sekte vergleichbar, wird immer lauter. In Foren wird über die "VAK Coach Sekte" diskutiert, da die Teilnehmer stark auf die Denkweise und Philosophie von Damian Richter eingeschworen werden. Zudem äußern Kritiker Bedenken, dass das Coaching einem Schneeballsystem ähneln könnte, bei dem die Teilnehmer selbst zu Coaches ausgebildet werden, um wiederum neue Teilnehmer anzuwerben, was häufig als "VAK Coach Schneeball" oder "Schneeballsystem" bezeichnet wird. Viele Leute googeln auch nach “Damian Richter Preise”, als ob sie das Gefühl haben die Preise, die Damian Richter verlangt, könnten überhöht sein.

Auch die Plattform Greator, gerät zunehmend in die Kritik. Einige Erfahrungen berichten von intransparenten Geschäftspraktiken und sprechen von "Greator unseriös". Die VAK Coach Kritik fokussiert sich oft auf überzogene Versprechungen und den hohen Druck, den Teilnehmer spüren, um selbst Kunden zu gewinnen.

NV Business Consulting GmbH - Philipp Lang - Agentur zur Freiheit

Der Coach Philipp Lang will Personen helfen, mit einer neuen Methode in 33 Tagen 10.000€ - 25.000€ pro Monat zu verdienen, indem er Ihnen hilft, die Digitalisierung zu meistern. Dabei verkauft die Agentur zur Freiheit beispielsweise ein 5.0 Elite Coachings für 9.800 EUR! Die Kosten der Agentur zur Freiheit für die Coachings können nach unserer anwaltlichen Auffassung als sehr hoch angesiedelt werden. Die Philipp Lang Erfahrungen auch mit den Philipp Lang Kosten gehen auseinander. Das Philipp Lang Consulting über die NV Business Consulting GmbH ist laut eigener Aussage eine Hochpreismethode. Betroffene sollten unvoreingenommen anwaltliche Prüfung etwaiger Rückforderungen in Anspruch nehmen.

Ihre rechtlichen Möglichkeiten bei überteuerten Coaching-Verträgen

Es gibt verschiedene Wege, wie Sie sich gegen überteuerte oder sittenwidrige Coaching-Verträge wehren können:

  1. Widerruf des Vertrags: Viele Anbieter versuchen, das Widerrufsrecht auszuschließen, indem sie den Kunden als Unternehmer einstufen. Gerichte haben jedoch klargestellt, dass auch Unternehmer in bestimmten Fällen widerrufen können, insbesondere wenn der Coach keine Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (§ 12 FernUSG) besitzt.

  2. Anfechtung des Vertrags: Wenn Sie durch irreführende Versprechen oder bewusste Täuschung zum Vertragsabschluss gedrängt wurden, können Sie den Vertrag gemäß §§ 119, 123 BGB anfechten. Dies gilt beispielsweise, wenn Ihnen unrealistische Erfolge oder exklusive Inhalte versprochen wurden, die nicht erbracht wurden.

  3. Rückforderung wegen Sittenwidrigkeit: Wenn die gezahlten Gebühren in keinem Verhältnis zur erbrachten Leistung stehen, können Sie den Vertrag als sittenwidrig nach § 138 BGB anfechten und die Rückerstattung der Gebühren verlangen.

  4. Kündigung des Vertrags: Bei Dauerschuldverhältnissen können Sie den Vertrag kündigen, um weitere Zahlungen zu stoppen. Auch wenn versprochene Leistungen (z.B. 1:1-Coachings) nicht erbracht wurden, kann dies ein Kündigungsgrund sein.

Rechtsschutzversicherung: Ihre Absicherung bei überteuerten Coachings

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kann diese die Kosten für die anwaltliche Vertretung übernehmen. Wir unterstützen Sie dabei, eine Deckungszusage zu erhalten, damit Sie keinen zusätzlichen finanziellen Aufwand haben.

Urteile, die Ihnen helfen können

OLG Celle (Urteil vom 01.03.2023): Dieses wegweisende Urteil stellt klar, dass Verträge über Online-Coachings nichtig sein können, wenn der Anbieter keine Zulassung gemäß dem Fernunterrichtsschutzgesetz (§ 12 FernUSG) hat. Dies gilt sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer.

OLG Stuttgart (Urteil vom 29.08.2024): In diesem Urteil entschied das Gericht, dass eine räumliche Trennung im Sinne von § 1 Abs. 1 FernUSG auch bei Online-Unterricht vorliegt, selbst wenn eine synchrone Kommunikation zwischen dem Coach und den Teilnehmern stattfindet. Damit verstößt der Vertrag gegen das FernUSG, wenn keine entsprechende Zulassung vorliegt. In diesem Fall musste der Anbieter über 23.800 Euro an den Kunden zurückzahlen.

Was Sie jetzt tun sollten

  1. Prüfen Sie Ihren Coaching-Vertrag: Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie überteuerte Gebühren bezahlt haben oder die versprochenen Leistungen nicht erfüllt wurden, lassen Sie Ihren Vertrag durch einen Anwalt prüfen.

  2. Nutzen Sie Ihr Widerrufs- oder Anfechtungsrecht: Sollten Sie feststellen, dass der Vertrag sittenwidrig ist oder Sie arglistig getäuscht wurden, können Sie den Vertrag widerrufen oder anfechten.

  3. Fordern Sie überhöhte Gebühren zurück: Mit anwaltlicher Unterstützung können Sie bereits gezahlte Gebühren zurückverlangen und sich gegen weitere Zahlungen wehren.

Schützen Sie sich vor überhöhten Coaching-Gebühren

Wenn Sie das Gefühl haben, Opfer einer unseriösen Coaching-Methode geworden zu sein, sollten Sie sofort rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an, um Ihre Möglichkeiten zu prüfen und unrechtmäßige Zahlungen zurückzufordern.



Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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