Rückforderung überhöhter Online-Coaching-Gebühren – So sichern Sie sich Ihr Geld zurück!

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Rechtstipp: Rückforderung überhöhter Coaching-Gebühren – So machen Sie Ihr Geld zurück!

Viele Coaching-Anbieter berechnen weitaus höhere Gebühren als erwartet – sei es als Verbraucher oder als Unternehmer. Dabei gibt es drei zentrale Angriffspunkte, die Ihre Rückforderung rechtlich ermöglichen:

1. Widerrufsrecht – Fehlerhafte Widerrufsverzichtserklärung
Oft wird im Vertrag ein Verzicht auf das Widerrufsrecht vereinbart. Entscheidend:

  • Fehlerhafte Formulierung: Der Widerrufsverzicht wurde nicht getrennt und verständlich vom Vertragstext erklärt.
  • Rechtliche Konsequenz: Ein solcher unklar formulierter Widerrufsverzicht ist unwirksam.
    Das bedeutet: Sie können den Vertrag innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist (verlängert über 1  Jahr) rückgängig machen und zu viel gezahlte Beträge zurückfordern.

2. Anwendbarkeit des FernUSG (Fernabsatzgesetz)
Viele Coaching-Anbieter erfüllen nicht die gesetzlichen Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen. Rückforderbarkeit: Ohne die erforderliche Transparenz gemäß FernUSG sind die vereinbarten Gebühren in der Regel nicht bindend – somit können Sie Ihre Ansprüche geltend machen.

3. Sittenwidrigkeit überhöhter Preise
Ein weiterer Kritikpunkt sind unverhältnismäßig hohe Coaching-Preise, häufig über 10.000 EUR.

  • Indiz für Sittenwidrigkeit: Solch exorbitante Preise können im Einzelfall als sittenwidrig angesehen werden.
  • Ihre Chance: Ist der Preis offensichtlich überhöht, wird dies als Missbrauch der Vertragspartnerposition bewertet – was Ihnen die Rückforderung der zu viel gezahlten Gebühren ermöglicht.

Was sollten Sie tun?

Um Ihre Rechte effektiv durchzusetzen, empfehlen wir folgende Schritte:

  1. Vertragsunterlagen prüfen:
    Schicken Sie Ihren Coachingvertrag, die AGB sowie die gesamte E-Mail-Korrespondenz an einen auf Verträge und AGB spezialisierten Anwalt.

  2. Kostenlose Ersteinschätzung:
    Unser Experte prüft Ihren Fall unverbindlich und ermittelt, ob und in welchem Umfang Sie Rückforderungsansprüche haben.

  3. Kostenlose Deckungsanfrage:
    Der Anwalt kann zudem direkt eine kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung stellen – so wissen Sie, ob und in welchem Rahmen die Kosten übernommen werden.

Nutzen Sie diese Chance, um gegen überhöhte Gebühren vorzugehen und sich finanziell zu entlasten. Eine rechtzeitige Prüfung und Beratung kann den entscheidenden Unterschied machen – handeln Sie jetzt und sichern Sie sich Ihr Recht auf Rückforderung!


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