Rückforderung von Corona-Hilfen nehmen massiv zu

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Die Rückforderung von Corona-Hilfen betrifft zehntausende Unternehmen und Solo-Selbstständige. Erschütternd ist: Auch wenn sich der Sachverhalt seit der Bewilligung nicht geändert hat, können Behörden zur Rückzahlung auffordern mittels Bescheid.

Die Corona-Förderprogramme wurden in einer Ausnahmesituation geschaffen – schnell, unbürokratisch und im Vertrauen auf eine baldige wirtschaftliche Erholung. Doch nun zeigt sich: Selbst wer die Hilfen nach bestem Wissen beantragt und erhalten hat, muss Jahre später mit einer Rückforderung rechnen. Verwaltungsgerichte geben den Behörden dabei häufig recht – auch in Fällen, in denen sich die Geschäftszahlen im Förderzeitraum zunächst verschlechterten und später wieder stabilisierten.

Beispiel aus der Praxis: Rückforderung trotz korrektem Antrag

Die Verwaltungsgerichte stützen solche Entscheidungen der Behörden derzeit – trotz massiver Kritik an der rückwirkenden Änderung der Förderkriterien.

Wie ist das rechtlich möglich?

Der Grund liegt im Förderrecht: Bewilligungsbescheide stehen regelmäßig unter dem Vorbehalt der Schlussabrechnung. Das bedeutet: Es handelt sich nicht um eine endgültige Förderung – auch wenn die Mittel bereits ausgezahlt wurden. Die Verwaltung kann beim Erlass des Schlussbescheids einen geänderten Maßstab zugrunde legen – und damit rückwirkend neue Voraussetzungen schaffen. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht in den meisten Fällen nicht.

Kein Vertrauensschutz?

Auch der sogenannte Vertrauensschutz greift in vielen Fällen nicht. Denn wenn der Bewilligungsbescheid unter dem Vorbehalt steht, bedarf es keines Widerrufs – und damit entfällt auch der Schutz des Antragstellers vor nachträglichen Änderungen.

Was sollten Betroffene jetzt tun?

  1. Fristen beachten: Gegen Schlussbescheide kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden – nach Zustellung. Bei Fristversäumnis wird der Bescheid bestandskräftig.

  2. Einzelfall prüfen lassen: Nicht jede Rückforderung ist rechtmäßig. Es gibt Spielräume – etwa bei der Definition des Förderzwecks, der Ermittlung des Umsatzrückgangs oder im Hinblick auf die Mittelverwendung.

  3. Deckungszusage prüfen: In vielen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Widerspruchs oder einer Klage.

  4. Zahlung nicht vorschnell leisten: Wer freiwillig zahlt, macht es der Behörde leicht – und kann sich in vielen Fällen um rechtliche Optionen bringen.


Fazit: Rückforderung rechtens – aber nicht immer!

Die Rechtsprechung der höheren Instanzen bleibt abzuwarten. Unternehmen und Selbstständige sollten jetzt professionellen Rat einholen, um rechtzeitig und zielgerichtet reagieren zu können.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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