Rückforderung von Strafzinsen bei Hauskrediten: Wann Ihnen eine Entschädigung zusteht
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Immer mehr Verbraucher entdecken derzeit: Sie haben beim Abschluss ihres Hauskredits zu viel gezahlt. Neben der bekannten Vorfälligkeitsentschädigung wird nun auch die Nichtabnahmeentschädigung juristisch hinterfragt – mit großer Wirkung für Immobilienkäufer.
Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?
Wer einen Immobilienkredit vorzeitig ablöst, muss oft eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Diese soll die Bank für die entgangenen Zinsen entschädigen. Doch in vielen Fällen ist diese Forderung unzulässig oder falsch berechnet. Die Rechtsprechung hat sich in den letzten Jahren zugunsten der Verbraucher entwickelt – eine Rückforderung ist oft möglich.
Was ist eine Nichtabnahmeentschädigung?
Wird ein Darlehen zwar abgeschlossen, aber nie ausgezahlt oder "abgerufen", verlangen Banken häufig eine sogenannte Nichtabnahmeentschädigung. Diese kann mehrere tausend Euro betragen – ohne dass das Darlehen je genutzt wurde. Auch hier gibt es nun Hoffnung für Betroffene.
BGH stärkt Rechte der Immobilienkäufer
Mit Urteil vom 20. Februar 2025 (Az. I ZR 122/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden: Wer einen Darlehensvertrag auf Empfehlung eines Darlehensvermittlers abgeschlossen hat, ohne das Darlehen später in Anspruch zu nehmen, kann unter Umständen die Nichtabnahmeentschädigung rückfordern.
Wer kann die Rückzahlung fordern?
Sie haben eine Nichtabnahmeentschädigung im Jahr 2022 oder später gezahlt?
Der Darlehensvertrag kam über einen Vermittler zustande (egal ob groß oder klein)?
Dann lohnt sich eine rechtliche Prüfung.
Angst vor Anwaltskosten? Nicht nötig.
In vielen Fällen übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten. Wir bieten eine kostenfreie Deckungsanfrage an. Und für alle ohne Versicherung besteht die Möglichkeit eines erfolgsabhängigen Vorgehens durch einen Prozesskostenfinanzierer.
Fazit
Ob Vorfälligkeitsentschädigung oder Nichtabnahmeentschädigung – beide Entgelte sind in vielen Fällen rechtswidrig oder rückforderbar. Die aktuelle Rechtsprechung gibt Kreditnehmern neue Chancen, sich gegen unberechtigte Zahlungen zu wehren.
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