Rückruf: Daimler bei Manipulation von Sprintern erwischt

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Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ermittelt beim Transportermodell Mercedes Sprinter wegen einer illegalen Abschaltvorrichtung a la Volkswagen und hat den europaweiten Rückruf der Fahrzeuge angeordnet. Die Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5, die bis 2016 hergestellt wurden, sollen nach einem Schreiben des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) eine „unzulässige Abschaltvorrichtung“ verwendet haben. Daimler wird nach eigener Erklärung die Rückrufe umsetzen und betroffene Kunden informieren, hält die Abschaltvorrichtung jedoch für regelkonform. Betroffen sind laut Medienberichten 260.000 Transporter in Europa, davon 100.000 in Deutschland.

Es ist nicht das erste Mal, dass Daimler im Abgasskandal auffällig geworden ist. In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart, 23 O 127/18, hatte das Landgericht im Juni die Daimler AG zu Schadensersatz bei einem Mercedes-Benz GLK 250 CDI Euro 5 verurteilt. Das Gericht warf der Daimler AG eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Käufers vor. Daimler hatte in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung installiert. Das Gericht hielt das sogenannte Thermofenster für unzulässig und ging davon aus, dass die verfassungsmäßigen Vertreter der Daimler AG Kenntnisse von der Manipulation an den Motoren hatten. 

Auch im Juni reagierte das KBA auf die Verstrickungen von Daimler im Abgassumpf. Auf Anordnung des KBA musste Daimler unverzüglich 60.000 Diesel-Geländewagen vom Typ Mercedes-Benz GLK 220 zurückrufen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart verhängte zusätzlich im September ein Bußgeld von 870 Millionen Euro wegen fahrlässiger Verletzung der Aufsichtspflicht in einer mit der Fahrzeugzertifizierung befassten Abteilung. 

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten.

Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018 und 2018/2019 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG.


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