Rückruf für Citroën Jumpy und Spacetourer (Code JTT)
- 2 Minuten Lesezeit
Bereits seit 2023 laufen mehrere Rückrufe für Citroën Modelle, bei denen es um Probleme mit der Abgasreinigung geht. Einen davon führt das KBA in seiner Rückruf-Datenbank unter dem Code JTT. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte zu diesem Rückruf.
Am 28.08.2023 veröffentlicht das KBA in seiner Rückruf-Datenbank den Rückruf mit der Nummer 13021 – bei Citroën läuft dieser unter dem Code JTT. Er umfasst die beiden Modelle Jumpy und Spacetourer, die gerne als Basismodelle für Wohnmobile genutzt werden. Daher sind auch viele Wohnmobilbesitzer, unter anderem Kunden von Pössl, von diesem Rückruf betroffen. Weltweit sollen laut KBA rund 15.000 Fahrzeuge betroffen sein, darunter alleine 3.300 in Deutschland. Die betroffenen Fahrzeuge wurden zwischen 2020 und 2022 gebaut.
Das Problem laut KBA:
„Aufgrund fehlerhafter Parameter werden gesetzliche Anforderungen bzgl. der Ausgabe der IUPR (In Use Performance Ration) nicht eingehalten. Weiterhin ist die Kalibrierung der Harnstoffpumpen-Diagnose des Motorsteuergeräts (ECU) fehlerhaft, weshalb im Falle eines Harnstoffüberdruckes keine Warnmeldung im Kombiinstrument angezeigt wird.“
Software-Update wird zu erhöhtem AdBlue-Verbrauch führen
Die Fahrzeuge müssen in die Werkstatt gebracht werden. Dort wird die Kalibrierung des Motorsteuergerätes aktualisiert. So soll die Konformität mit den neuesten Emissionsvorschriften sichergestellt werden. Mit anderen Worten: Die Fahrzeuge bekommen ein Software-Update. Ein solches Update war im Zuge des Diesel Abgasskandals die millionenfach gewählte Lösung, die helfen sollte, Fahrzeuge wieder gesetzeskonform zu machen. Software-Updates am Motorsteuergerät können jedoch negative Folgen haben (allen voran einen erhöhten Sprit- und AdBlue-Verbrauch, aber auch eine nachlassende Leistung oder einen stotternden Motor) und ob sie ihr eigentliches Ziel überhaupt erfüllen ist ebenfalls mehr als fraglich.
KBA droht mit Betriebsuntersagung
Dass es dem Kraftfahrt-Bundesamt mit diesem Rückruf ernst ist, zeigt sich in dem Schreiben, das betroffene Autofahrer zur Zeit erhalten. Sie werden aufgefordert, ihr Fahrzeug unverzüglich in eine Citroën Werkstatt zu bringen. Das KBA setzt hierfür eine Frist von 4 Wochen. Ist das Software-Update innerhalb dieser Frist nicht erfolgt, wird das KBA die Zulassungsbehörde informieren, die wiederum eine Betriebsuntersagung prüfen wird, so ist dem Schreiben zu entnehmen.
Fahrer eines Citroën Jumpy oder Spacetourer haben nun also die Wahl: Entweder sie verweigern das Software-Update und riskieren damit, die Zulassung für ihr Fahrzeug zu verlieren oder aber sie lassen das Update aufspielen und müssen mit den bekannten negativen Folgen, die schließlich auch eine finanzielle Rolle spielen – siehe der erhöhte Sprit- und AdBlue-Verbrauch, leben.
Citroën hat wie viele andere Hersteller auch im Dieselskandal betrogen und unzulässige Abschalteinrichtungen in seine Fahrzeuge eingebaut. Der BGH hat inzwischen bestätigt, dass bereits durch den fahrlässigen Einbau einer solchen Abschalteinrichtung ein Anspruch auf Schadensersatz gegeben sein kann. Die höheren Betriebskosten sollten Sie sich nicht gefallen lassen. Sicherlich haben Sie daran geglaubt, dass Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal nicht betroffen ist. Haben Sie ein Rückrufschreiben zu Ihrem Citroën bekommen, prüfen wir gern kostenfrei, ob auch Sie Schadensersatz geltend machen können. Weitere Informationen erhalten Sie hier:
https://hahn-rechtsanwaelte.de/formulare/abgasskandal-erstberatung
Artikel teilen: