Rückruf von Opel-Modellen durch KBA ist rechtens

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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig hat im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes am 07.11.2019 entschieden, dass die Rückrufaktion des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) gegen die Opel-Modelle Zafira 1.6 und 2.0 CDTi, Cascada 2.0 CDTi und Insignia 2.0 CDTi zu Recht erfolgt ist (Az.: 5 MB 3/19). Der Umweltschutz wiegt nach Ansicht des Gerichts schwerer als die Sorge um einen Reputationsschaden von Opel. Der offizielle Rückruf des KBA war für diese Modelle bereits im Oktober 2018 ergangen. Opel müsse die unzulässigen Abschalteinrichtungen entfernen und auf die Fahrzeuge das Softwareupdate aufspielen.

Gegen den Rückruf des KBA hatte Opel im November 2018 einen Eilantrag eingelegt, über den das Schleswiger Verwaltungsgericht bereits zugunsten des KBA entschieden hatte. Dagegen legte der Rüsselsheimer Autobauer wiederum Beschwerde ein, die nun vom OVG Schleswig zurückgewiesen wurde. Opel hatte im Frühjahr 2018 bereits eine freiwillige Rückruf- und Umrüstaktion ins Leben gerufen, davon versprach sich das KBA aber keine ausreichende Wirkung.

Bei der Entscheidung des OVG Schleswig spielte die Frage, ob die Abschalteinrichtung tatsächlich zum Schutz des Motors nötig ist oder nicht, keine Rolle. Diese Entscheidung müsse im Hauptsacheverfahren getroffen werden. Festzuhalten sei, dass das öffentliche Interesse am Schutz von Gesundheit und Umwelt Vorrang vor einer möglichen Rufschädigung des Opel-Konzerns habe. Die Rückrufaktion des KBA mit dem Ziel, eine neue Software auf die betroffenen Fahrzeuge aufzuspielen, sei somit der richtige Schritt.

Opel erklärte, weitere rechtliche Schritte gegen die Anordnung vom KBA einzuleiten.

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