Rückzahlung Corona-Soforthilfe buchen – was Sie jetzt wissen müssen

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Viele Selbstständige und Unternehmer:innen stehen derzeit vor der Frage: Wie buche ich die Rückzahlung der Corona-Soforthilfe korrekt? Doch Vorsicht: Wer vorschnell überweist, könnte auf sein Geld verzichten – denn viele Rückforderungsbescheide sind rechtswidrig. Neben buchhalterischen Fragen stellt sich daher auch die juristische: Muss ich wirklich zahlen?

💼 Rückzahlungsbescheid erhalten – was tun?

Wenn Sie einen Rückforderungsbescheid zur Corona-Soforthilfe erhalten haben, ist eines entscheidend: Reagieren Sie nicht vorschnell. Die Behörden haben teils automatisiert Rückforderungen verschickt, die sich bei genauer Prüfung als fehlerhaft oder unrechtmäßig herausstellen.

Beispiele für typische Fehler:

  • Falsche Berechnungen des Liquiditätsengpasses

  • Unberücksichtigte Fixkosten oder Betriebsausgaben

  • Unklare oder widersprüchliche Angaben im Bescheid

  • Rückforderung trotz ordnungsgemäßer Mittelverwendung

⏳ Widerspruchsfrist: Nur ein Monat Zeit

Wer sich wehren möchte, muss schnell handeln. Laut Rechtsbehelfsbelehrung gilt eine Frist von einem Monat ab Zustellung des Bescheids. Verpassen Sie diese Frist, wird der Bescheid rechtskräftig – und eine spätere Klage ist in der Regel ausgeschlossen.

Wichtig: Der Widerspruch muss schriftlich und fristgerecht eingelegt werden – am besten per Fax, Einschreiben oder durch einen Anwalt. Die Begründung kann ggf. später nachgereicht werden.

⚖️ Warum sich der Gang zum Anwalt lohnt

Viele unserer Mandanten berichten, dass sie den Bescheid zunächst einfach akzeptieren wollten – „da wird schon alles stimmen“. Doch bei genauer Prüfung durch unsere Kanzlei stellte sich heraus: Der Bescheid war fehlerhaft.


Gerade wenn größere Beträge zurückgefordert werden, lohnt es sich, den Fall rechtlich prüfen zu lassen – oft trägt die Rechtsschutzversicherung die Kosten.

➡️ Kostenlose Ersteinschätzung: Reichen Sie den Bescheid bei uns ein – wir prüfen, ob es ein Rechtsmittel gibt und eine Frist die noch eingehalten werden kann.


📒 Rückzahlung korrekt buchen – fragen Sie Ihre:n Steuerberater:in

Unabhängig davon, ob Sie die Rückzahlung leisten oder sich zunächst dagegen wehren: Die buchhalterische Erfassung muss korrekt erfolgen. Hier hilft Ihnen Ihr Steuerberater oder Ihre Steuerberaterin weiter.

Grundsätzliche Hinweise zur Buchung:

  • Bei freiwilliger Rückzahlung: Aufwand auf ein separates Konto buchen (z. B. „Sonstige betriebliche Aufwendungen“)

  • Bei Rückzahlung nach Bescheid: ggf. als Betriebsaufgabe oder Rückstellung zu behandeln

  • Bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR): Zahlungsabflussprinzip beachten


✅ Fazit: Erst prüfen, dann buchen – nie umgekehrt

Viele Unternehmer:innen googeln „Rückzahlung Corona-Soforthilfe buchen“, weil sie die Zahlung einfach erledigen und aus den Augen haben wollen. Doch genau hier lauert Gefahr: Wer vorschnell zahlt, kann sein Recht auf Widerspruch oder Klage verlieren.

👉 Unsere Empfehlung:

  1. Bescheid prüfen lassen

  2. Frist beachten (1 Monat!)

  3. Nur bei Rechtmäßigkeit zahlen – und korrekt verbuchen



Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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