Rückzahlung der Corona-Soforthilfe: Friseurin soll 9.000 Euro zurückzahlen – Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen?
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Fünf Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie sieht sich eine Friseurmeisterin mit der Rückforderung der erhaltenen Corona-Soforthilfe konfrontiert. Die Sächsische Aufbaubank (SAB) fordert von ihr die Rückzahlung von 9.000 Euro und verlangt Nachweise über die Verwendung der Mittel. Diese Situation betrifft nicht nur sie, sondern zahlreiche Selbstständige und Kleinunternehmer in Deutschland. In diesem Artikel beleuchten wir die rechtlichen Möglichkeiten, die Betroffenen in solchen Fällen zur Verfügung stehen.
Hintergrund: Warum werden Corona-Soforthilfen zurückgefordert?
Die Corona-Soforthilfen wurden im Frühjahr 2020 schnell und unbürokratisch ausgezahlt, um Unternehmen in der Krise zu unterstützen. Allerdings waren diese Hilfen an bestimmte Bedingungen geknüpft, insbesondere an das Vorliegen eines Liquiditätsengpasses. Wenn sich später herausstellt, dass dieser Engpass nicht in dem erwarteten Maße bestand oder die Mittel nicht entsprechend verwendet wurden, können Rückforderungen erfolgen. Zudem wurden die Förderbedingungen im Laufe der Zeit präzisiert, was zu Unsicherheiten bei den Empfängern führte.
Rechtliche Möglichkeiten: Widerspruch und Klage
1. Widerspruch gegen den Rückforderungsbescheid
Betroffene haben grundsätzlich die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Erhalt des Rückforderungsbescheids Widerspruch einzulegen. Dies ist in den meisten Bundesländern möglich, jedoch gibt es Ausnahmen.
2. Klage vor dem Verwaltungsgericht
Sollte der Widerspruch abgelehnt werden oder in Bundesländern wie NRW, wo ein Widerspruch nicht möglich ist, besteht die Möglichkeit, Klage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben. In einigen Fällen haben Gerichte bereits zugunsten der Kläger entschieden:
Das Verwaltungsgericht Stuttgart erklärte die Rückforderung der Corona-Soforthilfe in einem Fall für rechtswidrig, da die ursprünglichen Förderbedingungen nicht klar genug waren .
Auch in anderen Bundesländern gab es erfolgreiche Klagen gegen Rückforderungsbescheide .
Besondere Umstände: Verwirkung und Vertrauensschutz
In bestimmten Fällen kann die Rückforderung auch aufgrund von Verwirkung oder Vertrauensschutz unzulässig sein:
Verwirkung: Wenn die Behörde über einen längeren Zeitraum keine Rückforderung geltend gemacht hat und der Empfänger darauf vertraut hat, dass keine Rückzahlung erfolgt, kann eine Verwirkung vorliegen .
Vertrauensschutz: Wenn die Förderbedingungen unklar waren oder sich nachträglich änderten, kann der Empfänger darauf vertrauen, dass er die Hilfe behalten darf. Dies wurde in einigen Gerichtsurteilen berücksichtigt .
Praktische Tipps für Betroffene
Bescheid sorgfältig prüfen: Achten Sie auf die Begründung der Rückforderung und ob die angegebenen Zahlen korrekt sind.
Fristen einhalten: Legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein oder erheben Sie Klage, um Ihre Rechte zu wahren.
Rechtlichen Beistand suchen: Ein spezialisierter Anwalt kann Sie bei der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen.
Unterlagen sammeln: Dokumentieren Sie die Verwendung der Soforthilfe und Ihre finanzielle Situation während des Förderzeitraums.
Fazit
Die Rückforderung von Corona-Soforthilfen stellt viele Selbstständige und Kleinunternehmer vor große Herausforderungen. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass rechtliche Möglichkeiten bestehen, sich gegen unberechtigte Rückforderungen zu wehren. Durch sorgfältige Prüfung, fristgerechtes Handeln und gegebenenfalls rechtliche Unterstützung können Betroffene ihre Chancen auf einen positiven Ausgang erhöhen.
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