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Rüde markiert Kuscheldecken im Hundesalon

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

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In einem Hundesalon hat ein Rüde die zum Verkauf ausgelegten Hundedecken markiert. Der Halter musste für den Schaden aufkommen. Allerdings traf den Saloninhaber eine Mitschuld.

Bei einem Besuch in einem Hundesalon bescherte ein Rüde seinem Herrchen großen Ärger. Die in dem Salon für den Verkauf in einem Korb auf dem Boden ausgelegten Hundedecken kamen bei dem Vierbeiner so gut an, dass er sie gleich markierte. Der Inhaber des Hundesalons forderte vom Halter Schadensersatz. Nachdem der sich weigerte, die Auslagen zu bezahlten, reichte der Salonbetreiber Klage beim Amtsgericht (AG) Wiesbaden ein.

Haftung des Tierhalters

Der Richter bestätigte eine Schadensersatzpflicht des Hundehalters. Sein Hund hatte unstreitig die ausgelegten Hundedecken markiert und damit beschädigt. Zwar kann man die Decken waschen, damit Menschen den Uringeruch nicht mehr wahrnehmen können. Das gilt aber nicht für Hundenasen, so der Richter. Daher musste der Halter den üblichen Verkaufspreis für die Hundedecken ersetzen.

Mitverschulden des Saloninhabers-

Aber auch den Hundesaloninhaber traf eine Mitschuld. Denn er hatte die Hundedecken nicht etwa in einem Regal ausgelegt, sondern in einem Korb, der auf dem Boden stand. Gerade in einem Hundesalon kann es durchaus vorkommen, dass Rüden vereinzelt markieren. Damit hätte der Inhaber rechnen müssen. Wenn er die Decken trotzdem auf dem Boden auslegt, muss er sich das zurechnen lassen. Aus diesem Grund veranschlagte das AG einen Mitverschuldensanteil des Hundesalonbetreibers von 25 Prozent, um den sein Schadensersatzanspruch gekürzt wurde.

(AG Wiesbaden, Urteil v. 18.08.2011, Az.: 93 C 2691/11)

(WEL)
Foto(s): ©Fotolia.com

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