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Rufschädigung & Mobbing im Internet: So wehren Sie sich und schützen Ihre Rechte

  • 12 Minuten Lesezeit

Im digitalen Zeitalter sind die Grenzen der Kommunikation erheblich erweitert. Soziale Netzwerke, Foren, Blogs und andere Plattformen ermöglichen es jedem, Inhalte in einer nie zuvor dagewesenen Geschwindigkeit und Reichweite zu verbreiten. Leider hat diese Entwicklung auch ihre Schattenseiten. Besonders die üble Nachrede – das Verbreiten falscher Tatsachen, die den Ruf einer Person schädigen – hat im digitalen Raum neue Dimensionen erreicht. Was früher vielleicht in einem persönlichen Gespräch oder in einem kleinen Kreis stattgefunden hätte, kann heute innerhalb weniger Minuten Millionen von Menschen erreichen.

Was versteht man unter übler Nachrede?

Üble Nachrede ist im deutschen Recht nach § 186 des Strafgesetzbuches (StGB) definiert. Es handelt sich dabei um die Behauptung oder Verbreitung einer Tatsache in Beziehung auf einen anderen, welche denselben verächtlich machen oder in der öffentlichen Meinung herabwürdigen kann, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist. Das bedeutet, wenn jemand öffentlich oder im privaten Bereich eine unwahre Tatsachenbehauptung aufstellt, die den guten Ruf einer anderen Person angreift, kann dies ein Fall der üblen Nachrede sein.

Ein wesentlicher Punkt ist hierbei, dass es sich um Tatsachenbehauptungen handelt, keine Meinungsäußerungen. Eine Meinungsäußerung ist durch die Meinungsfreiheit geschützt, solange sie nicht in den Bereich der falschen Tatsachen abgleitet. Aussagen wie „Ich glaube, dass diese Person etwas Unrechtes getan hat“ sind Meinungsäußerungen und keine Tatsachen. Hingegen ist eine Aussage wie „Diese Person hat gestohlen“ eine Tatsachenbehauptung, die unter Umständen falsch und rufschädigend ist.

Wie entstehen falsche Tatsachen im Internet?

Im Internet können falsche Tatsachen in einer Vielzahl von Formen verbreitet werden. Besonders in sozialen Netzwerken, Foren und Blogs ist die Verbreitung von Informationen nicht nur schnell, sondern auch weitreichend. Eine einzelne falsche Tatsachenbehauptung kann durch das Teilen, Kommentieren oder Liken von anderen Nutzern innerhalb kürzester Zeit eine massive Reichweite erlangen.

Beispiel 1: Auf Facebook wird öffentlich behauptet, eine Person habe einen Diebstahl begangen, obwohl diese Behauptung falsch ist. Der Post wird von vielen anderen Nutzern geteilt, und die falsche Information verbreitet sich innerhalb kurzer Zeit. Die betroffene Person wird von vielen als Täter angesehen, obwohl keine strafrechtliche Grundlage für diese Behauptung besteht.

Beispiel 2: In einem Forum wird jemand anonym als Betrüger bezeichnet, ohne dass der Vorwurf gerechtfertigt ist. Solche Kommentare können ebenso zu einer massiven Rufschädigung führen.

Die Anonymität im Internet trägt zusätzlich dazu bei, dass Menschen sich weniger zurückhalten und schneller dazu neigen, falsche Informationen zu verbreiten. Die vermeintliche Unauffindbarkeit in der digitalen Welt führt dazu, dass viele Nutzer nicht die Konsequenzen ihres Handelns in Betracht ziehen.

Die Auswirkungen von übler Nachrede im digitalen Raum

Die Auswirkungen von übler Nachrede im Internet sind oft gravierend. Rufschädigung kann dazu führen, dass das soziale und berufliche Leben einer Person ernsthaft beeinträchtigt wird. Online-verbreitete Lügen können zu Mobbing, gesellschaftlicher Isolierung, Jobverlust oder sogar psychischen Problemen führen.

Ein Beispiel aus der Praxis zeigt, wie schnell falsche Informationen das Leben einer Person verändern können: Eine junge Frau wurde in einem sozialen Netzwerk fälschlicherweise des Diebstahls beschuldigt. Die Falschmeldung verbreitete sich rasant, und trotz der späteren Entkräftung der falschen Behauptung hatte die Frau Schwierigkeiten, ihren Ruf wiederherzustellen, und verlor ihren Job. Die Auswirkungen der falschen Anschuldigung blieben auch nach der Klärung der Sache bestehen.

Die schnelle Verbreitung von falschen Tatsachen ist im digitalen Raum ein besonders ernstes Problem. Selbst wenn die Falschinformation später widerrufen oder gelöscht wird, bleibt sie oftmals im Internet abrufbar, und viele Menschen werden weiterhin glauben, dass die betroffene Person in irgendeiner Weise schuldig ist.

Besondere Gefährdung durch Social Media und andere Online-Plattformen

Soziale Medien wie Facebook, Instagram, X (Twitter) und TikTok sind die Hauptakteure bei der Verbreitung von Falschinformationen und übler Nachrede. Die Art der Interaktion auf diesen Plattformen begünstigt die schnelle Verbreitung von Inhalten. Ein „Gefällt mir“-Klick, das Teilen eines Beitrags oder ein Kommentar kann einen Post von einer lokalen Gruppe auf eine weltweite Ebene katapultieren.

Eine andere Plattform, die immer wieder für die Verbreitung von übler Nachrede genutzt wird, sind Online-Foren und Bewertungsportale. Dort werden oft anonyme Kommentare hinterlassen, die mit der Identität der Verfasser nicht in Verbindung gebracht werden können. Hier fühlen sich viele Menschen sicherer, falsche Informationen zu verbreiten, da sie der Anonymität entkommen und glauben, ohne Konsequenzen handeln zu können.

Die Gefahr, die von dieser Art der Online-Kommunikation ausgeht, liegt in der Tatsache, dass falsche Informationen oft keine sofortige Richtigstellung erfahren. Während in der realen Welt eine üble Nachrede schnell zurückgenommen oder korrigiert werden kann, bleiben falsche Aussagen im Internet für lange Zeit verfügbar. Suchmaschinen wie Google können solche Inhalte weiterhin auflisten und zur Rufschädigung beitragen, selbst wenn sie später entfernt wurden.

Rechtliche Reaktionen auf Rufschädigung im digitalen Raum

Wenn der Ruf einer Person im digitalen Raum durch üble Nachrede angegriffen wird, können die Folgen gravierend sein. Die schnelle Verbreitung von falschen Informationen in sozialen Medien, Foren und anderen Plattformen macht es für Betroffene zunehmend schwierig, sich zu verteidigen. Doch glücklicherweise gibt es sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Mittel, mit denen sich Opfer von Rufschädigung wehren können. 

Strafrechtliche Möglichkeiten: Anzeige wegen übler Nachrede und Verleumdung

Im deutschen Strafrecht sind üble Nachrede und Verleumdung als Straftaten anerkannt und können mit einer Anzeige verfolgt werden. Die relevanten Paragraphen im Strafgesetzbuch (StGB) sind § 186 StGB (üble Nachrede) und § 187 StGB (Verleumdung).

  • § 186 StGB – Üble Nachrede: Wer eine falsche Tatsachenbehauptung über eine andere Person verbreitet, die deren Ruf schädigt, macht sich der üblen Nachrede schuldig. Dies ist ein Straftatbestand, der mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden kann.

  • § 187 StGB – Verleumdung: Wer absichtlich falsche Tatsachen über eine Person verbreitet, um deren Ruf zu schädigen, und dies in böser Absicht tut, begeht Verleumdung. Der Unterschied zur üblen Nachrede liegt darin, dass der Täter die Unwahrheit der Tatsachen kennt und die falsche Behauptung wider besseren Wissens verbreitet. Eine Verleumdung kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.

Anzeige bei übler Nachrede oder Verleumdung

Wenn jemand durch üble Nachrede oder Verleumdung betroffen ist, besteht die Möglichkeit, Strafanzeige zu erstatten. 

Vorgehen bei einer Strafanzeige:

  1. Beweissicherung: Um eine Anzeige erfolgreich durchzusetzen, müssen die betroffenen falschen Aussagen belegt werden. Screenshots, Ausdrucke von Posts, Tweets oder anderen digitalen Inhalten sind wichtig, um die Tatsachenbehauptungen nachzuweisen. Ideal ist es, wenn die falschen Aussagen öffentlich zugänglich sind, da dies die Beweislage stärkt.

  2. Anzeige erstatten: Die Anzeige kann bei jeder Polizeiinspektion oder direkt bei der Staatsanwaltschaft eingereicht werden. Dabei ist es wichtig, alle relevanten Informationen zu liefern und die Beweismittel vorzulegen.

  3. Strafverfahren: Wenn die Staatsanwaltschaft die Anzeige prüft und Anhaltspunkte für eine Straftat sieht, wird sie Ermittlungen einleiten. In einigen Fällen kann es zu einer Anklage kommen. 

Zivilrechtliche Möglichkeiten: Schadensersatz und Unterlassung

Neben der strafrechtlichen Verfolgung gibt es auch zivilrechtliche Möglichkeiten, um gegen üble Nachrede im Internet vorzugehen. Zivilrechtliche Ansprüche bieten eine schnelle Möglichkeit, das eigene Recht auf den eigenen Ruf zu wahren und eine Entschädigung für den erlittenen Schaden zu erhalten.

Schadensersatz

Wer durch üble Nachrede oder Verleumdung im Internet einen finanziellen Schaden erlitten hat, kann im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens Schadensersatz fordern. Der Schaden muss dabei konkret nachgewiesen werden. Dies kann sowohl immateriellen Schaden (wie psychische Belastungen, Mobbing oder soziale Isolation) als auch materiellen Schaden (z. B. durch den Verlust des Arbeitsplatzes oder Geschäftsverlust) betreffen.

Die Höhe des Schadensersatzes hängt vom Ausmaß der Rufschädigung und den persönlichen Folgen ab. In vielen Fällen ist es ratsam, juristische Beratung einzuholen, um den tatsächlichen Schaden zu ermitteln und einen angemessenen Anspruch zu formulieren.

Unterlassungserklärung und Löschung der falschen Informationen

In vielen Fällen kann es bereits helfen, eine Unterlassungserklärung gegenüber dem Täter zu fordern. In dieser Erklärung verpflichtet sich der Täter, die falschen Aussagen zukünftig zu unterlassen und die verbreiteten Inhalte zu löschen. Diese Erklärung kann gerichtlich durchgesetzt werden.

Vorgehen bei einer Unterlassungserklärung:

  1. Abmahnung: In der Regel wird zunächst eine Abmahnung an den Täter geschickt, in der die falsche Behauptung gerügt wird und die Aufforderung zur Unterlassung und Löschung der Aussagen erfolgt. Wird die Abmahnung ignoriert, kann eine Unterlassungsklage folgen.

  2. Unterlassungsklage: Sollte die Unterlassungserklärung nicht freiwillig unterschrieben werden, kann der betroffene Antragsteller eine Unterlassungsklage beim Zivilgericht einreichen. Wird der Antrag auf Unterlassung durch das Gericht bestätigt, wird der Täter zur Entfernung der falschen Aussagen und zur Unterlassung weiterer ähnlicher Aussagen verurteilt.

Was tun, wenn die falsche Information nicht gelöscht wird?

In einigen Fällen kann es schwierig sein, falsche Informationen vollständig aus dem Internet zu entfernen. Dies liegt oft an der Verbreitung der falschen Tatsachen oder an der Anonymität des Täters. Wenn die betreffende Plattform (z. B. Facebook, Twitter) auf Aufforderung hin keine Löschung vornimmt, gibt es verschiedene rechtliche Schritte, die eingeleitet werden können.

Google und Suchmaschinenoptimierung (SEO): Selbst wenn die falschen Aussagen gelöscht wurden, können diese weiterhin in den Suchergebnissen auftauchen. Es besteht ein Recht auf Vergessenwerden, was insbesondere bei Google relevant ist. Wenn eine falsche Information als veraltet oder rufschädigend angesehen wird, kann die betroffene Person beantragen, dass die Suchmaschine diese Information nicht mehr anzeigt.

Die digitale Welt bietet enorme Chancen, aber auch erhebliche Risiken, insbesondere wenn es um den Ruf einer Person geht. Falsche Informationen können sich in Windeseile verbreiten und den Ruf nachhaltig schädigen. Doch es gibt Strategien, wie sich Einzelpersonen und Unternehmen langfristig vor Rufschädigung im Internet schützen können. In diesem letzten Teil des Artikels erfahren Sie, wie Sie Ihren Ruf im digitalen Raum effektiv schützen und was Sie tun können, um potenzielle Schäden zu minimieren.

So schützen Sie sich vor übler Nachrede

Der Schutz vor übler Nachrede beginnt nicht erst dann, wenn bereits falsche Informationen verbreitet werden. Es ist wichtig, präventive Maßnahmen zu ergreifen, um sich vor Angriffen zu wappnen. Hier sind einige grundlegende Schritte, um sich selbst zu schützen:

Der erste Schritt zum Schutz vor Rufschädigung beginnt bereits bei der Veröffentlichung persönlicher Informationen im Internet. Achten Sie darauf, nur notwendige Informationen preiszugeben und Datenschutzmaßnahmen wie die Datensicherheit Ihrer Profile und Inhalte zu beachten.

  • Private Informationen wie Adresse, Telefonnummer oder private Fotos sollten nicht öffentlich zugänglich sein.

  • Privatsphäre-Einstellungen in sozialen Netzwerken sollten konsequent genutzt werden, um zu verhindern, dass Unbefugte Zugriff auf persönliche Daten erhalten.

Ein positiver Online-Ruf wirkt wie eine Art „Polster“, das im Falle einer Rufschädigung helfen kann. Wenn im Internet positive Informationen über Sie vorhanden sind, wird es für üble Nachrede schwieriger, glaubwürdig zu erscheinen. Achten Sie darauf, dass Ihre Online-Profile stets aktuell und professionell gestaltet sind.

  • Posten Sie regelmäßig Inhalte, die Ihr Expertenwissen oder Ihre Werte widerspiegeln.

  • Veröffentlichen Sie glaubwürdige, positive Inhalte auf Ihren sozialen Medien und auf Ihrer Website oder Ihrem Blog.

  • Achten Sie darauf, dass Ihr LinkedIn-Profil und andere berufliche Netzwerke den gewünschten, positiven Eindruck vermitteln.

Was tun, wenn bereits Rufschädigung vorliegt?

Wenn trotz aller Vorsichtsmaßnahmen Rufschädigung im Internet erfolgt, sind schnelles Handeln und die Nutzung rechtlicher Mittel entscheidend. 

1. Schnelles Handeln bei übler Nachrede

Wenn Sie feststellen, dass üble Nachrede oder Verleumdung verbreitet wird, sollten Sie umgehend reagieren. In den ersten Stunden und Tagen nach der Verbreitung von Falschinformationen können Sie den Schaden noch begrenzen.

  • Löschen der Inhalte: Wenn die falsche Behauptung in einem öffentlichen Forum oder auf einer sozialen Plattform verbreitet wurde, fordern Sie sofort die Löschung des Beitrags.

  • Abmahnung: Falls der Täter bekannt ist, können Sie ihn mit einer Abmahnung auffordern, die Inhalte zu löschen und eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben.

2. Gerichtliche Schritte

Wenn sich der Täter weigert, die falschen Inhalte zu löschen oder sich zu entschuldigen, bleibt als letzter Schritt die Klage und Einstweiliger Rechtsschutz

In schwerwiegenden Fällen kann auch eine Strafanzeige wegen übler Nachrede oder Verleumdung erstattet werden.

Schutz vor Rufschädigung im Internet ist möglich

Wenn Sie Opfer von Rufschädigung oder übler Nachrede im Internet geworden sind, zögern Sie nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ich stehe Ihnen zur Seite und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen. Kontaktieren Sie mich noch heute, um eine persönliche Beratung zu erhalten und Ihren Fall schnell und effektiv zu klären.

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Was ist üble Nachrede und wie unterscheidet sie sich von Verleumdung?

Üble Nachrede ist eine Straftat gemäß § 186 StGB und liegt vor, wenn jemand in Bezug auf eine andere Person eine Tatsache behauptet oder verbreitet, die geeignet ist, diese Person in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder verächtlich zu machen. Dabei muss die behauptete Tatsache nicht unbedingt unwahr sein, aber es wird eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe verhängt, wenn die behauptete Tatsache nicht erweislich wahr ist. Wird die üble Nachrede in der Öffentlichkeit, in einer Versammlung oder durch Verbreitung eines Inhalts begangen, kann die Strafe sogar bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe betragen.

Verleumdung nach § 187 StGB ist eine besonders schwerwiegende Form der üblen Nachrede. Sie liegt vor, wenn jemand wider besseres Wissen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, die geeignet ist, die betroffene Person in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, verächtlich zu machen oder deren Kredit zu gefährden. Die Strafe für Verleumdung ist höher als bei übler Nachrede: Sie reicht von Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe. Wird die Verleumdung öffentlich oder in einer Versammlung verbreitet, kann die Strafe sogar bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe betragen.

Wie kann ich mich gegen Mobbing im Internet wehren?

Es gibt mehrere rechtliche Mittel, um sich gegen üble Nachrede im Internet zu wehren:

  • Strafrechtliche Maßnahmen: Eine Strafanzeige wegen übler Nachrede oder Verleumdung kann bei der Polizei erstattet werden.

  • Zivilrechtliche Maßnahmen: Betroffene können Schadensersatz und eine Unterlassungserklärung verlangen. Wenn falsche Informationen weiterhin verbreitet werden, kann eine Unterlassungsklage eingereicht werden.

  • Löschung und Berichtigung: Fordern Sie die Plattformbetreiber zur Löschung falscher Informationen auf. In schwerwiegenden Fällen können auch rechtliche Schritte eingeleitet werden, um die falschen Inhalte zu entfernen.

Wie lange dauert es, bis üble Nachrede im Internet strafrechtlich verfolgt wird?

Polizeiliche Ermittlungen im Falle von übler Nachrede oder Verleumdung können je nach Komplexität des Falles mehrere Monate in Anspruch nehmen. Die Ermittlungsdauer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Verfügbarkeit von Beweismitteln, der Schwere der Tat und der Anzahl der beteiligten Personen. In einigen Fällen kann es auch länger dauern, insbesondere wenn die Täter schwer zu identifizieren sind oder wenn umfangreiche Ermittlungen erforderlich sind. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Polizei nach der Anzeige schnell erste Ermittlungen einleiten wird, doch die endgültige Klärung und das Verfahren bis zur Anklageerhebung können oft längere Zeit in Anspruch nehmen.

Foto(s): https://unsplash.com/de/@dlxmedia

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