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Ruhr Kanzlei Abmahnung für den BVB

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Weil er angeblich unerlaubt Tickets zu BVB-Spielen online zum Kauf angeboten hat, wurde ein Mandant kürzlich von der Ruhr Kanzlei im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA abgemahnt.


Die Abmahnung bezieht sich auf den Vorwurf, dass unser Mandant Tickets zu Spielen des BVB entgegen der ATGB online zum Weiterverkauf angeboten haben soll. Dies sei gemäß einer ATGB-Klausel unzulässig. Unser Mandant habe diese Klausel beim ursprünglichen Kauf der Karten akzeptiert. 

Deshalb soll er jetzt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben. Damit müsste er im Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe an den BVB zahlen. Oftmals beträgt eine solche 5.001,- Euro. Außerdem soll er insgesamt gut 600,- Euro Vertragsstrafe und Rechtsanwaltskosten.

Wie sollte bei Erhalt einer Abmahnung reagiert werden?

Eine Abmahnung sollte vom Empfänger nicht ignoriert werden. Dies ist der denkbar schlechteste Weg. Denn die Gegenseite wird dann aller Voraussicht nach gerichtlich gegen den Abgemahnten vorgehen – Folge wären höhere Kosten. Sie sollten vielmehr unmittelbar anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. Insbesondere haben wir gegen zahlreiche Abmahnungen der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA verteidigt und kennen daher die Gegenseite bereits sehr gut.

Sollte ich den geforderten Betrag einfach bezahlen?

Nein! Unsere Erfahrung zeigt, dass die in einer Abmahnung geforderten Beträge deutlich überhöht sind und meist um etwa 50 % reduziert werden können. Daher sollten Sie unbedingt anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen und den geforderten Betrag zunächst nicht bezahlen.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

- Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

- Bleiben Sie ruhig

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


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