Rund ums Rad - Erstattung von Gutachterkosten bei einem Fahrradunfall

  • 2 Minuten Lesezeit

Zunehmend rücken Fahrradunfälle in den Fokus von Versicherungen. Dies hat zum einen schlichtweg mit der Zunahme der Fahrradunfälle bedingt durch deren Technik und der höheren Durchschnittsgeschwindigkeit der Pedelecs, S-Pedelecs und E-Bikes zu tun und zum anderen mit dem Umstand, dass sich deren Neupreise zwischenzeitlich dem Preis eines hochwertigen Gebrauchtwagens nähern. Für die Versicherungen kann es sich also durchaus lohnen, geltend gemachte Schadensposition genauer zu untersuchen und gegebenenfalls auch deren Regulierung zu verweigern. Diese im Kfz-Unfallbereich bereits seit langem gängige Praxis der Versicherungen, berechtigte Ansprüche der Geschädigten zunächst abzulehnen, hält nun also auch im Fahrradunfall-Bereich Einzug. Umso wichtiger ist es für die Geschädigten, dass sie sich hiergegen wehren und ihre Ansprüche auch durchsetzen.

Das AG Ansbach hat sich in diesem Zusammenhang mit der Frage der Erstattungsfähigkeit der Gutachtenkosten beim Fahrradunfall beschäftigt. In diesem Fall (Urteil vom 3.11.2021, Az.: 1 C571/21) wollte eine Versicherung die Gutachterkosten für die Ermittlung der Schadenhöhe an dem verunfallten E-Bike nicht erstatten. Begründet wurde diese Weigerung mit den Argumenten, dass der Schaden unterhalb der Bagatellgrenze läge, der Totalschaden an dem E-Bike offensichtlich gewesen sei und es sich bei dem Sachverständigen um einen Kfz-Gutachter und nicht um einen Fahrradgutachter gehandelt habe.

Die Entscheidungsgründe des Gerichts

Diesen Argumenten ist das AG Ansbach glücklicherweise nicht gefolgt. In den Entscheidungsgründen wird herausgestellt, dass bei einem Neupreis des E-Bikes von 2.299 EUR sicherlich nicht von einem Bagatellschaden gesprochen werden kann. Die Bagatellschadengrenze beim Kfz-Unfall liegt übrigens bei 800 - 1000 EUR. Außerdem sei ein Totalschaden für einen Laien nicht erkennbar. Auch den Umstand, dass es sich bei dem Gutachter um einen Kfz-Gutachter gehandelt habe, der zumindest Weiterbildungslehrgänge für die zusätzliche Qualifikation für Fahrräder habe nachweisen können, sah das Gericht als ausreichend an, um die Erstattungsfähigkeit der Gutachterkosten zu bejahen. Das Gericht hat es dabei auch nicht versäumt darauf hinzuweisen, dass es eine Ausbildung zum Fahrradgutachter bislang ohnehin noch nicht gibt. Wäre die Versicherung insoweit mit ihren Argumenten bei Gericht durchgedrungen, so hätten zukünftig wohl keinerlei Gutachterkosten mehr erstattet werden müssen, da sich die Versicherung dann wohl immer auf eine fehlende Qualifikation des Gutachters hätte berufen können.

Versicherung kommt auch für Rechtsanwaltskosten auf

Wenn Sie Ihren Fahrradunfall nicht selbst verschuldet haben, dann ist die Versicherung selbstverständlich auch verpflichtet, die Kosten der Beauftragung Ihres Rechtsanwalts zu übernehmen. Auch an dieser Stelle versuchen die Versicherungen immer wieder durch zahlreiche Tricks zu verhindern, dass der Geschädigte überhaupt einen Rechtsanwalt beauftragt, der dann dessen Interessen in voller Höhe durchsetzt. Bei einem mit dem Schadenersatzrecht unerfahrenen Geschädigten, der nicht anwaltliche beraten ist, haben die Versicherungen ein leichtes Spiel, zahlreiche Schadenpositionen einzusparen.

Sie sind unverschuldet in einen Fahrradunfall verwickelt und die gegnerische Versicherung verweigert ganz oder teilweise die Regulierung Ihres Schadens? Melden Sie sich bei uns! Wir prüfen die Sach- und Rechtslage und helfen Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche.

Foto(s): stock.adobe.com/Kzenon

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dominik Gräf

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten