📺 Sammelklage gegen Amazon Prime: Klageregister geöffnet 📺

  • 1 Minuten Lesezeit

Seit Februar 2024 hat Amazon Prime in seinem Video-Streaming-Dienst eine überraschende Änderung vorgenommen, die bei vielen Kunden für Unmut sorgt: die Einführung von Werbung. 😠

Was ist passiert?

Kunden können seitdem nur noch werbefrei streamen, wenn sie Mehrkosten von 2,99 Euro im Monat akzeptieren. Andernfalls wird Werbung geschaltet. Diese drastische Veränderung hat zu Verwirrung und Unzufriedenheit geführt. 😕

Warum ist das kontrovers?

Die Verbraucherzentralen halten das für rechtswidrig und prüfen eine Sammelklage. Kunden hätten im Voraus informiert werden müssen. Viele fühlen sich getäuscht und ihre Erwartungen enttäuscht. 😡

Wie können Betroffene reagieren?

Das Klageregister ist geöffnet, und Sie können sich beim Bundesamt für Justiz anmelden. Wer vor dem 5. Februar 2024 ein Abo bei Amazon Prime hatte, kann sich nun der Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen anschließen. 😊

Wer kann mitmachen?

HIER KLICKEN UM SICH ANZUMELDEN

Mitmachen können sowohl Kunden, die das Zusatz-Abo für werbefreies Streamen abgeschlossen haben, als auch die, die die 2,99 Euro nicht zusätzlich bezahlen und nun Werbung bekommen. Es ist ein Schritt, um Verbraucherinteressen zu verteidigen und mögliche Verstöße seitens großer Unternehmen wie Amazon Prime anzugehen. 💪

Die Eröffnung des Klageregisters markiert einen wichtigen Schritt für Verbraucher, ihre Rechte zu verteidigen und gegen mögliche Verstöße seitens großer Unternehmen wie Amazon Prime vorzugehen. Es bleibt abzuwarten, wie dieser Fall vor Gericht behandelt wird und welche Auswirkungen dies auf die Zukunft von Video-Streaming-Diensten und den Schutz der Verbraucherrechte haben wird. 🛡️

Kontaktdaten der Kanzlei tietze enders & Partner mbB

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