Schadensersatz wegen verspäteter Datenschutzauskunft nach Art. 82 DS-GVO

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Als ein Instrument zur Durchsetzung Ihrer Rechte haben Betroffene derzeit Schadensersatzklagen wegen Datenschutzverstößen für sich entdeckt und kommerzialisieren diese.

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 14.07.2022, Az. 15 U 137/21 Schadensersatz in Höhe von 500 € wegen einer verspäteten Auskunft ausgeurteilt.

Klägerin war eine Frau, die von Ihrem ehemaligen Rechtsanwalt in einer Verkehrsunfallsache Auskünfte einforderte (Herausgabe einer Handakte). Der Rechtsanwalt erfüllte diesen Anspruch erst im Rahmen eines Klageverfahrens, 9 Monate nach Anspruchstellung

„Dabei kam es in diesem Fall nicht auf die umstrittene Frage an, ob allein die Verletzung einer Vorschrift der DSGVO genügt, um einen Anspruch aus Art. 82 Abs. 1 DSGVO zu begründen oder ob es darüber hinaus der Darlegung und des Nachweises eines konkreten Schadens bedarf (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 2.3.2022 - 13 U 206/20, juris m.w.N.). Die Klägerin hatte umfassend und vom Beklagten unwidersprochen dazu vorgetragen, welche (immateriellen) Folgen die verweigerte Datenauskunft des Beklagten für sie hatte. Es ging um empfundenen Stress und psychische Belastungen wegen der Erschwerung und Verzögerung der Durchsetzung von Ansprüchen aus einem Verkehrsunfallgeschehen.“

Auch die Frage, ob es sich um einen, keinen Schadensersatz begründenden Bagetellfall handelt war nicht relavant. “ weil die von der Klägerin geltend gemachten Beeinträchtigungen durch die verzögerte Datenauskunft des Beklagten über eine reine Bagatelle hinausgehen. Die Klägerin ist für eine nicht unerhebliche Dauer vom Beklagten über das weitere Schicksal des Mandates im Unklaren gelassen worden und war über Monate nicht in der Lage, auf die Handakte zuzugreifen, Kenntnis über den Inhalt der dort gespeicherten Daten zu erlangen und das sie betreffende Verfahren mit dem neuen Prozessbevollmächtigten voranzutreiben.“

Eine datenschutzrechtliche Auskunft muss unverzüglich, grundsätzlich aber innerhalb eines Monats nach Eingang des Auskunftsersuchens erteilt werden.

Auskunftsersuchen sollten ernst genommen werden.

Folgen einer verspäteten Auskunftserteilung

Eine verspätete Auskunftserteilung stellt einen Datenschutzverstoß dar.

  • Die betroffene Person kann sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden und eine Beschwerde einreichen, welcher die Behörde nachgehen muss. Dies kann in ein Bußgeldverfahren münden.
  • Die Person kann Ihre Ansprüche anwaltlich durchsetzen, was zu Kosten führt.
  • Die Person kann unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen.

Wir unterstützen Sie gerne.

Wenn Sie eine konkrete Beratung zu einem Ihnen vorliegenden Auskunftsersuchen oder zu einer Schadensersatzforderung benötigen, melden Sie sich gerne.

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Rechtsanwalt Jan N. Machunsky

Datenschutzbeauftragter

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