​Schadensersatz wegen Verstoß gegen die DSGVO: 20 ​Datenschutzverstöße nach der DSGVO, die ​Sanktionen auslösen können.

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Verletzungen der DSGVO und Sanktionen und Schadensersatz

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist ein wichtiges Instrument zum Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Daten von Einzelpersonen innerhalb der Europäischen Union. Datenschutz und auch dessen Beachtung wird - nicht zuletzt wegen der nachteiligen finanziellen Sanktionen - immer wichtiger.

Die DSGVO legt eine Reihe von Pflichten für Unternehmen und Unternehmer fest, deren Verletzung zu erheblichen Sanktionen und Strafzahlungen führen kann. 

Diese Pflichten reichen von der rechtmäßigen und transparenten Verarbeitung personenbezogener Daten bis hin zur Meldung von Datenpannen und der Einhaltung der Datenschutz-Folgenabschätzung. 

Die Kenntnis dieser Pflichten und die Einhaltung der DSGVO sind daher von entscheidender Bedeutung für alle Unternehmen, die innerhalb der EU tätig sind oder Daten von EU-Bürgern verarbeiten.


20 Datenschutzverletzungen, die wirtschaftliche Sanktionen (Bußgelder, Schadensersatz etc.) nach sich ziehen können

Nachfolgend finden sind 20 relevanten Pflichtverletzungen gegen die DSGVO, die zu einer Sanktion und Strafzahlung führen können, zusammen mit den entsprechenden Normen:

  1. Unrechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten: Dies ist ein Verstoß gegen Artikel 6 DSGVO, der die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung regelt.
  2. Fehlverhalten eines Mitarbeiters oder einer anderen Person, die im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit für das Unternehmen handelt: Dies könnte als Verstoß gegen Artikel 24 DSGVO gesehen werden, der die Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen festlegt.
  3. Verstöße gegen die besonders gravierenden Verstöße, die in Art. 83 Abs. 5 DSGVO aufgelistet sind: Dieser Artikel listet eine Reihe von Verstößen auf, die mit hohen Bußgeldern geahndet werden können.
  4. Verstoß gegen den Grundsatz der rechtmäßigen und transparenten Datenverarbeitung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO: Dieser Artikel legt die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten fest.
  5. Mangel an angemessenen Datenschutzinformationen: Dies könnte als Verstoß gegen Artikel 13 und 14 DSGVO gesehen werden, die die Pflicht zur Bereitstellung von Informationen bei der Datenerhebung regeln.
  6. Verstoß gegen Art. 15 DSGVO: Dieser Artikel gibt den betroffenen Personen das Recht auf Auskunft über ihre personenbezogenen Daten.
  7. Datenschutzverstoß mit Bereicherungsabsicht: Dies könnte als Verstoß gegen Artikel 83 DSGVO gesehen werden, der die allgemeinen Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen regelt.
  8. Verstoß gegen Art. 12 Abs. 1 DSGVO und Art. 13 DSGVO, die Pflicht zur Bereitstellung klarer und verständlicher Informationen: Diese Artikel legen die Pflicht zur Bereitstellung von Informationen und das Recht auf Auskunft der betroffenen Person fest.
  9. Verstoß gegen den Grundsatz der Rechenschaftspflicht gemäß Artikel 5 Absatz 2 der DSGVO: Dieser Artikel legt die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten fest.
  10. Verstoß gegen Art. 9 DSGVO, der die Verarbeitung besonders schutzwürdiger Kategorien personenbezogener Daten regelt: Dieser Artikel legt die Bedingungen für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten fest.
  11. Fehlende Beteiligung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten bei der Erstellung der Liste: Dies könnte als Verstoß gegen Artikel 37 DSGVO gesehen werden, der die Benennung und Aufgaben des Datenschutzbeauftragten regelt.
  12. Verspätete Meldung einer Datenpanne: Dies ist ein Verstoß gegen Artikel 33 DSGVO, der die Meldepflicht im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten regelt.
  13. Fehlende Erwähnung der Liste im Verarbeitungsverzeichnis: Dies könnte als Verstoß gegen Artikel 30 DSGVO gesehen werden, der das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten regelt.
  14. Widerrechtlicher Zugang zu einer Datenverarbeitung: Dies könnte als Verstoß gegen Artikel 32 DSGVO gesehen werden, der die Sicherheit der Verarbeitung regelt.
  15. Übermittlung von Daten in Verletzung des Datengeheimnisses: Dies könnte als Verstoß gegen Artikel 32 DSGVO gesehen werden, der die Sicherheit der Verarbeitung regelt.
  16. Unzulässige Verarbeitung von Daten, die unter bestimmten Voraussetzungen anvertraut wurden: Dies könnte als Verstoß gegen Artikel 6 DSGVO gesehen werden, der die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung regelt.
  17. Verstoß gegen die Datenschutz-Folgenabschätzung und vorherige Konsultation: Dies ist ein Verstoß gegen Artikel 35 und 36 DSGVO, die die Datenschutz-Folgenabschätzung und die vorherige Konsultation regeln.
  18. Verstoß gegen die Bestimmungen zum Datenschutzbeauftragten: Dies könnte als Verstoß gegen Artikel 37, 38 und 39 DSGVO gesehen werden, die die Benennung, Stellung und Aufgaben des Datenschutzbeauftragten regeln.
  19. Verwendung sensibler Daten, um die Weiterbeschäftigung von Mitarbeitern einzuschätzen: Dies könnte als Verstoß gegen Artikel 9 DSGVO gesehen werden, der die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten regelt.
  20. Vortäuschung falscher Tatsachen zur Erlangung personenbezogener Daten: Dies könnte als Verstoß gegen Artikel 5 und 6 DSGVO gesehen werden, die die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten und die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung regeln.


Schadensersatz, Bußgelder, Ermittlungsverfahren etc. bei Verstößen gegen die DSGVO

Verstöße gegen die DSGVO können verschiedene Rechtsfolgen nach sich ziehen. 

Diese umfassen unter anderem Bußgelder, Schadensersatzansprüche und in einigen Fällen sogar strafrechtliche Konsequenzen.

a. Bußgelder

Die Aufsichtsbehörden können bei Verstößen gegen die DSGVO Bußgelder verhängen. Die Höhe des Bußgeldes hängt von der Art des Verstoßes ab und kann bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4% des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres betragen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. 

Die genaue Höhe des Bußgeldes wird von der zuständigen Aufsichtsbehörde festgelegt und berücksichtigt verschiedene Faktoren, wie die Art, Schwere und Dauer des Verstoßes, die Anzahl der betroffenen Personen, den Umfang des erlittenen Schadens und die Absicht des Verantwortlichen.

b. Schadensersatz

Gemäß Artikel 82 der DSGVO hat jede Person, die durch einen Verstoß gegen die DSGVO einen materiellen oder immateriellen Schaden erlitten hat, Anspruch auf Schadenersatz vom Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn personenbezogene Daten ohne Einwilligung verarbeitet oder weitergegeben wurden. Der Schadenersatzanspruch ist nicht von einer Erheblichkeitsschwelle abhängig, und das nationale Gericht muss das Vorliegen eines Schadens feststellen.

c. Strafrechtliche Konsequenzen

In einigen Fällen können Verstöße gegen die DSGVO auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Beispielsweise kann die wissentliche, gewerbsmäßige und unberechtigte Weitergabe zahlreicher personenbezogener Daten eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen


Zusammenfassung

Die DSGVO hat das Potenzial, die Art und Weise, wie Unternehmen mit personenbezogenen Daten umgehen, grundlegend zu verändern. 

Sie stellt hohe Anforderungen an die Transparenz, Sicherheit und Verantwortlichkeit der Datenverarbeitung. Verstöße gegen die DSGVO können zu erheblichen finanziellen Strafen führen, ganz zu schweigen von den potenziellen Reputationsschäden, die ein Unternehmen erleiden kann. 

Daher ist es für Unternehmen von entscheidender Bedeutung, die Anforderungen der DSGVO zu verstehen und sicherzustellen, dass sie diese einhalten. 

Dies erfordert eine sorgfältige Planung, Schulung und Überwachung, kann aber letztendlich dazu beitragen, das Vertrauen der Kunden zu stärken und das Risiko von Datenschutzverletzungen zu minimieren.



Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 


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Foto(s): Dr. Holger Traub generiert über Midjourney ai

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