Kontensperrung aufgehoben! Erfolg gegen Banken trotz Sanktionen

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Zahlreiche Menschen mit russischer Staatsangehörigkeit werden derzeit von ihren Banken mit Kontensperrungen in ihrer wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit beeinträchtigt.

Anlass für das Vorgehen zahlreicher Banken in Deutschland ist die EU-Verordnung 2022/328, nach der Banken keine Einlagen von mehr als 100.000 EUR von russischen Staatsbürgern annehmen dürfen, es sei denn, diese verfügen über einen Aufenthaltstitel eines EU-Mitgliedslands.

Ungeachtet dieser rechtlichen Vorgaben haben einige Banken die Konten russischer Staatsangehöriger gesperrt, ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben waren. So wurden zahlreiche Betroffene angeschrieben und ihnen wurde mitgeteilt, sie müssten zunächst ihren Aufenthaltstitel vorlegen. Dies geschah in vielen Fällen auch bei Kontoinhabern, die deutlich weniger als 100.000 EUR auf ihrem Konto liegen hatten und zudem keine Überweisungen getätigt haben, welche diese Schwelle überschreiten würde. Zudem ist in vielen Fällen davon auszugehen, dass der Bank der entsprechende Aufenthaltstitel bereits vorlag.

In anderen Fällen weigern sich manche Banken, Zahlungen von einem Konto der VTB Bank (Europe) SE anzunehmen, obgleich die Bank weiterhin geschäftlich aktiv ist und nicht unter Sanktionsvorschriften fällt. Auch in dieser Konstellation ist häufig fachanwaltliche Hilfe erforderlich.

Zahlreiche Betroffene haben sich bereits an Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Ingo M. Dethloff wegen derartiger Kontensperrungen gewandt. In der Regel kann hier eine zeitnahe Abhilfe erfolgen. Diese ist im ersten Fall gleich einen Tag nach Versand des anwaltlichen Schreibens erfolgt. Rechtsanwalt Dethloff berät Kontoinhaber in deutscher, englischer und russischer Sprache.



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