Schadensersatzforderungen der dpa Picture-Alliance GmbH durch KSP Rechtsanwälte: Was Sie jetzt wissen müssen
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In den vergangenen Wochen erreichen uns vermehrt Anfragen zu Zahlungsaufforderungen der dpa Picture-Alliance GmbH, die regelmäßig durch die Kanzlei KSP Rechtsanwälte ausgesprochen werden.
Wichtig dabei: Bei diesen Schreiben handelt es sich – anders als bei klassischen Abmahnungen – nicht um eine formale Abmahnung mit Unterlassungsaufforderung, sondern zunächst ausschließlich um eine Schadensersatzforderung. Diese basiert auf dem Vorwurf, ein urheberrechtlich geschütztes Foto sei ohne gültige Lizenz verwendet worden – mit der Folge, dass ein sogenannter Lizenzschadensersatz nach § 97 Abs. 2 UrhG geltend gemacht wird.
Hohe Forderungen auf Basis der MFM-Honorartabelle
Zur Berechnung der Forderung wird regelmäßig auf die MFM-Honorartabelle zurückgegriffen – eine Empfehlung der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing zur marktüblichen Vergütung von Bildnutzungsrechten. Diese Tabelle besitzt keinen Gesetzesrang, wird aber häufig als Ausgangspunkt für die Bemessung des vermeintlichen Schadensersatzes herangezogen – insbesondere bei Bildverwendungen in sozialen Medien, wo die Forderungssummen oft besonders hoch ausfallen.
In der Praxis begegnen wir zunehmend Forderungen von 5.000 Euro und mehr – in Einzelfällen sogar im fünfstelligen Bereich.
Weitere Bestandteile der Forderung: Zinsen, Dokumentationskosten, Anwaltsgebühren
Neben dem Lizenzschaden werden regelmäßig Verzugszinsen, Dokumentationskosten und Anwaltsgebühren auf Basis des Streitwerts geltend gemacht. Besonders kritisch: Häufig beziehen sich die Vorwürfe auf Bildverwendungen, die bereits viele Jahre zurückliegen – teilweise bis ins Jahr 2012. In solchen Fällen können allein die Zinsen bereits vierstellige Beträge erreichen.
Wie sollten Sie auf solche Forderungen reagieren?
Zunächst gilt es genau zu prüfen, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt – also ob die dpa Picture-Alliance GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte hält und ob tatsächlich keine gültige Lizenz besteht.
Doch selbst wenn die Forderung dem Grunde nach berechtigt sein sollte, heißt das nicht, dass die geforderte Summe in dieser Höhe gerechtfertigt ist. Unsere langjährige Erfahrung zeigt:
➡️ In fast allen Fällen können wir für unsere Mandantschaft erheblich günstigere Vergleichslösungen erzielen.Wir argumentieren dabei juristisch fundiert und mit Nachdruck – denn selbst scheinbar klare Fälle bieten regelmäßig Ansatzpunkte zur Reduktion.
Entscheidend ist dabei stets der Einzelfall: Die konkrete Nutzung, der Zeitraum, die Reichweite, etwaige Lizenznachweise und auch die Berechnungsgrundlagen der Gegenseite spielen eine wichtige Rolle.
Unsere Empfehlung:
Zahlen Sie nicht vorschnell, ohne den Fall rechtlich geprüft zu haben.
Ignorieren Sie das Schreiben keinesfalls, da dies unnötige gerichtliche Schritte und weitere Kosten auslösen kann.
Unsere Unterstützung für Sie
Als Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht sind wir auf Fälle wie diesen spezialisiert. Wir vertreten bundesweit wöchentlich Mandantinnen und Mandanten in Auseinandersetzungen mit der dpa Picture-Alliance GmbH und der Kanzlei KSP. Dank unserer umfassenden Erfahrung wissen wir genau, wie wir Ihre Interessen effektiv und zielgerichtet durchsetzen – mit Fingerspitzengefühl im Verhandlungsprozess und klarer rechtlicher Linie.
📧 Senden Sie uns das Schreiben zur kostenlosen Ersteinschätzung an:ra@kanzlei-heidicker.de
📞 Oder rufen Sie uns direkt an unter:02307 / 1706-2
Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen – kompetent, engagiert und bundesweit.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Forderungen der dpa Picture-Alliance GmbH durch KSP Rechtsanwälte
1. Handelt es sich bei dem Schreiben um eine klassische Abmahnung?
Nein. In den uns vorliegenden Fällen handelt es sich zunächst nicht um eine klassische Abmahnung mit Unterlassungsaufforderung, sondern um eine Schadensersatzforderung wegen eines behaupteten Lizenzverstoßes. Der Vorwurf lautet, dass ein Foto ohne erforderliche Lizenz genutzt wurde.
2. Wie kommt die geforderte Summe zustande?
Die geforderten Beträge werden regelmäßig anhand der sogenannten MFM-Honorartabelle berechnet. Diese Tabelle ist jedoch nicht rechtsverbindlich, sondern stellt lediglich eine Empfehlung dar. Zusätzlich werden häufig Zinsen, Dokumentationskosten und Anwaltsgebühren geltend gemacht.
3. Ich habe das Bild vor vielen Jahren genutzt – ist das überhaupt noch relevant?
Ja, leider. Die Verjährungsfrist bei Urheberrechtsverletzungen beträgt regelmäßig drei Jahre, kann in bestimmten Fällen aber auch bis zu zehn Jahre zurückreichen – vor allem, wenn die Rechteinhaber erst spät von der Nutzung erfahren haben. Es kommt hier auf den Einzelfall an.
4. Was passiert, wenn ich nicht reagiere?
Ein Ignorieren der Forderung kann zu gerichtlichen Schritten führen – etwa zur Beantragung eines Mahnbescheids oder sogar einer Klage. Dadurch entstehen unnötige Mehrkosten, die durch eine frühzeitige Reaktion vermieden werden können.
5. Ist eine Zahlung in voller Höhe unvermeidbar, wenn der Vorwurf zutrifft?
Nein. Selbst wenn die Ansprüche dem Grunde nach berechtigt sind, gelingt es uns in der Praxis regelmäßig, deutlich niedrigere Vergleichsbeträge auszuhandeln. Denn selbst in scheinbar klaren Fällen bestehen rechtlich gute Argumentationsansätze, etwa hinsichtlich der Schadenshöhe oder des Umfangs der Bildnutzung.
6. Was kostet mich Ihre Hilfe?
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an. Dabei prüfen wir das Schreiben und beraten Sie zu den nächsten sinnvollen Schritten. Weitere Kosten besprechen wir transparent mit Ihnen, bevor etwas in die Wege geleitet wird.
7. Was muss ich jetzt tun?
Senden Sie uns einfach das erhaltene Schreiben per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder rufen Sie uns direkt an unter 02307 / 1706-2. Wir kümmern uns um alles Weitere und vertreten Sie bundesweit.
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