Scheidung in Kürze: Ablauf und Dauer
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Eine Scheidung ist anstrengend, wenn man das Verfahren nicht überblickt. Ein guter Anwalt leitet Sie durch das Verfahren, erläutert Ihnen Ablauf und nächste Schritte.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Scheidung ohne Anwalt ist nicht möglich.
- Das Verfahren dauert zwischen einem und zwölf Monate.
- Das Gericht nimmt Ihren Antrag entgegen, leitet diesen weiter und erlässt nach Stellungnahme und Termin den Scheidungsbeschluss.
Vorbereitung
Vor der Scheidung tun Sie folgendes:
- Sie dokumentieren den Trennungszeitpunkt
- Sie entscheiden, wer im Trennungsjahr auszieht
- Sie teilen den Hausrat auf
- Sie entscheiden, wer die Haustiere pflegt
- Sie suchen die Scheidungsunterlagen zusammen
- Sie richten sich ein eigenes Bankkonto ein
- Sie klären Sorgerecht und Umgang mit den Kindern
- Sie aktualisieren Ihr Testament
- Sie suchen sich anwaltliche Hilfe

Ihr Anwalt wird anschließend:
- Die Vermögensaufteilung ermitteln
- Den Unterhalt berechnen
- Den Scheidungsantrag einreichen
- Ihnen die Gerichtskostenrechnung übermitteln
- Mit Ihnen zum Scheidungstermin gehen.
Verlauf
1. Einreichen des Scheidungsantrags
Ein Scheidungsantrag kann nur von einem Anwalt eingereicht werden. Zuständig ist das Familiengericht beim örtlichen Amtsgericht. Es ist ausreichend, wenn einer der Ehegatten den Scheidungsantrag stellt.
2. Gerichtskosten und Zustellung
Nach Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses durch Sie als Antragsteller leitet das Gericht den Antrag an den anderen Ehegatten weiter. Der Zeitpunkt der Zustellung ist ein wichtiger Stichtag. Die Gerichtskosten werden hinterher hälftig geteilt.
3. Stellungnahme des Ehegatten
Ihr Ehegatte kann zum Antrag Stellung nehmen. Hierbei kann er der Scheidung widersprechen oder ihr zustimmen. Wird der Scheidung zugestimmt, benötigt er keinen eigenen Anwalt. Wenn er eigene Anträge (zum Beispiel Unterhalt) stellen möchte, braucht er einen Anwalt.
4. Berechnung des Versorgungsausgleichs
Das Familiengericht versendet dann an beide Ehegatten die Formulare zur Berechnung des Versorgungsausgleichs
5. Scheidungstermin und Beschluss
Im Scheidungstermin müssen dann beide Ehegatten persönlich anwesend sein. Der Termin dauert in der Regel eine Viertelstunde. Die Ehegatten werden gefragt, ob sie sich scheiden lassen wollen. Anschließend ergeht der Scheidungsbeschluss. Wenn beide Ehegatten anwaltlich vertreten sind, können Sie einen sog. Rechtsverzicht erklären, dann wird die Scheidung sofort wirksam. Ansonsten dauert dies vier Wochen.
Was ist mit Hausrat, Wohnung, elterlicher Sorge, etc.?
Nur der Versorgungsausgleich ist Pflicht. Hinsichtlich der übrigen Punkte können Sie sich entscheiden, ob sie dies vor Gericht diskutieren. Sie können diese sog. „Folgesachen“ einbziehen, allerdings verlängert sich dadurch das Gerichtsverfahren.
Dauer
Ein Scheidungsverfahren nach dem Trennungsjahr dauert zwischen sechs und zwölf Monaten. Wenn Sie auf den Versorgungsausgleich verzichten (können), verkürzt sich diese Zeit auf drei bis vier Monate. Wenn Sie sich sonst einig sind, kann eine Scheidung auch in einem bis drei Monaten erledigt sein.

Holen Sie sich Unterstützung!
Gehen Sie den Scheidungsweg gemeinsam mit fachkundiger Unterstützung. Rufen Sie die Scheidungsanwälte von ALBRECHT an und erhalten eine Einschätzung etwa von Rechtsanwalt Aaron Albrecht unter 06621-911 20 50 oder schreiben eine E-Mail an info@kanzlei-hersfeld.de.
Kanzlei Albrecht
Am Markt 9
36251 Bad Hersfeld
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