Scheidung ohne Grenzen: Was bei einer deutsch-schweizerischen Trennung zu beachten ist
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Eine Ehe zu beenden, ist oft ein emotionaler und komplexer Prozess, der durch rechtliche Rahmenbedingungen in unterschiedlichen Ländern noch komplizierter werden kann. Insbesondere wenn die Ehepartner in Deutschland oder der Schweiz leben, ist es wichtig, die spezifischen Vorschriften und Verfahren zu verstehen, die in beiden Ländern gelten.
1. Der rechtliche Rahmen der internationalen Scheidung
Die Rechtslage in Deutschland und der Schweiz weicht in einigen Punkten voneinander ab. In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Scheidung. Ehepartner müssen in der Regel ein Jahr getrennt leben, bevor ein Scheidungsantrag gestellt werden kann. Bei internationalen Scheidungen ist zudem das Internationale Privatrecht (IPR) von Bedeutung, um zu klären, welches Gericht zuständig ist.
In der Schweiz gestaltet sich das Scheidungsverfahren ähnlich, jedoch können Paare, die sich einig sind, schneller eine einvernehmliche Scheidung beantragen. Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ermöglicht hier unter bestimmten Bedingungen einen zügigen Ablauf.
2. Verfahrensablauf: Unterstützung durch Mediation auch international
Insbesondere wenn Paare in unterschiedlichen Ländern leben ist eine Unterstützung durch eine Mediation ein wesentlicher Teil, um das Scheidungsverfahren zu beschleunigen. Sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland kann mithilfe von Scheidungsfolgevereinbarungen bezüglich z.B Vermögensaufteilung oder nachehelichem Unterhalt eine schnelle und lösungsorientierte Scheidung gelingen.
Diese Konfliktlösungsmethode bietet eine wertvolle Alternative zu gerichtlich geführten Scheidungsverfahren. In einem geschützten Rahmen können Paare gemeinsam an Lösungen arbeiten, die für beide Seiten akzeptabel sind. Der Fokus liegt darauf, offene Kommunikation zu fördern und eine friedliche Einigung zu erreichen.
3. Vermögensaufteilung in internationalen Scheidungen
Deutschland
In Deutschland erfolgt die Vermögensaufteilung grads. nach dem Prinzip der Zugewinngemeinschaft, sofern nicht durch Ehevertrag ein anderer Güterstand vereinbart wurde. Das bedeutet, dass bei der Scheidung nur der während der Ehe erzielte Zugewinn (also der Anstieg des Vermögens) aufgeteilt wird. Bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs müssen folgende Schritte beachtet werden:
- Erfassung des Anfangsvermögens: Bei der Eheschließung vorhandenes Vermögen wird erfasst.
- Erfassung des Endvermögens: Zum Zeitpunkt der Scheidung wird der Gesamtwert der Vermögensbestandteile (z.B. Immobilien, Bankguthaben, Unternehmensanteile) ermittelt.
- Berechnung des Zugewinns: Der Zugewinn jedes Ehepartners wird berechnet (Endvermögen minus Anfangsvermögen).
- Zugewinnausgleich: Der Partner mit dem höheren Zugewinn muss dem anderen die Hälfte der Differenz zwischen den beiden Zugewinnen zahlen.
Schweiz
In der Schweiz hängt die Vermögensaufteilung von dem gewählten Güterstand ab. Die zwei häufigsten Güterstände sind:
- Errungenschaftsgemeinschaft: Ähnlich wie die deutsche Zugewinngemeinschaft. Das während der Ehe erarbeitete Vermögen (Errungenschaft) wird geteilt, wobei das bereits vor der Ehe vorhandene Vermögen (Eigengut) unberührt bleibt.
- Gütertrennung: Jeder Ehepartner behält sein Vermögen und es findet keine Aufteilung statt.
Die Vermögensaufteilung erfolgt meist durch notarielle Vereinbarungen.
4. Nachehlicher Unterhalt
Deutschland
In Deutschland kann nachehelicher Unterhalt für eine bestimmte Zeit nach der Scheidung für den Partner beantragt werden, der in der Ehe weniger verdient hat oder aufgrund von Pflege- oder Erziehungsaufgaben weniger beruflich tätig war. Die wichtigsten Arten des Unterhalts sind:
- Trennungsunterhalt: Bis zur endgültigen Scheidung.
- Ehegattenunterhalt: Nach der Scheidung, sowohl in der kurzen Dauer für den Lebensunterhalt als auch für längere Zeiträume, abhängig von der Bedürftigkeit und der angemessenen Eigenversorgung.
Die Höhe und Dauer des Unterhalts sind von vielen Faktoren abhängig, darunter die Dauer der Ehe, die Einkommensverhältnisse und die Möglichkeit einer eigenständigen Existenz.
Schweiz
In der Schweiz kann nach der Scheidung ebenfalls Unterhalt beantragt werden, wobei die Regelungen flexibel und von den individuellen Umständen abhängig sind. Hier sind die wichtigsten Punkte:
- Lebensstandard: Der Unterhalt soll den während der Ehe gewohnten Lebensstandard sichern.
- Bedarf und Leistungsfähigkeit: Der Unterhaltsanspruch hängt von den Bedürfnissen des bedürftigen Partners und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des anderen ab.
- Dauer des Unterhalts: In der Regel ist eine Befristung der Unterhaltszahlungen angedacht, insbesondere wenn der Anspruchsberechtigte in der Lage ist, seine Einkommensituation zu verbessern.
Fazit
Die internationale Scheidung erfordert juristisches Fachwissen und ein sensibles Vorgehen. Als Ihre Anwältin stehe ich Ihnen mit meiner Expertise zur Seite, um den Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten. Ob Sie in Deutschland oder in der Schweiz leben – ich biete Ihnen die Unterstützung, die Sie benötigen, um informierte Entscheidungen zu treffen und Ihre Rechte zu wahren.
Wenn Sie weitere Informationen wünschen oder einen ersten Beratungstermin vereinbaren möchten, kontaktieren Sie mich gerne. Ich freue mich darauf, Sie in dieser wichtigen Lebensphase zu unterstützen.
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